Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Pulvermühle sowie der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 105 – Waldbröl-Pulvermühle – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzungen ergeben sich aus den Planzeichnungen.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne.
10.03.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Pulvermühle sowie
der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 105 –
Waldbröl-Pulvermühle – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die
Abgrenzungen ergeben sich aus den Planzeichnungen.
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g. Bauleitpläne.
12.03.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Aufstellung der 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Pulvermühle
sowie der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 105 –
Waldbröl-Pulvermühle – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die
Abgrenzungen ergeben sich aus den Planzeichnungen.
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g.
Bauleitpläne.