Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zu den Ausgleichsmaßnahmen zur Kenntnis. Anstelle der Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Waldbröl können auch die vom Aggerverband vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleich in Betracht kommen.
Der Stadtrat stellt fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl nur die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen zur Erschließung (einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich. Das Gebiet wird nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
10.03.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat
einstimmig folgende Be-schlussfassung:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zu den Ausgleichsmaßnahmen zur
Kenntnis. Anstelle der Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Waldbröl können
auch die vom Aggerverband vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleich in Betracht
kommen.
Der
Stadtrat stellt fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Waldbröl
nur die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen zur Erschließung
(einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich. Das Gebiet wird
nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.
Der
Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Einfachen Bebauungsplanes Nr.
63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt Waldbröl gemäß § 3
Abs. 2 BauGB.
Der
Stadtrat beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
12.03.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschlüsse:
Beschlüsse:
Der
Stadtrat nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes zu den Ausgleichsmaßnahmen
zur Kenntnis. Anstelle der Inanspruchnahme des Ökokontos der Stadt Waldbröl
können auch die vom Aggerverband vorgeschlagenen Maßnahmen als Ausgleich in
Betracht kommen.
Der
Stadtrat stellt einstimmig fest, dass der Einfache Bebauungsplan Nr. 63 der
Stadt Waldbröl nur die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Aussagen
zur Erschließung (einschließlich Abwasserbeseitigung) sind nicht erforderlich.
Das Gebiet wird nicht an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen
werden.
Der
Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Einfachen
Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt
Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der
Stadtrat beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.