Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 04.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Antrag des Katholischen Ferienwerks Köln auf Aussetzung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl      
Ö 2  
Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  
60/638/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschge:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Stellungnahme des Landrates aus polizeilicher Sicht bei der Bauausführung hinsichtlich der Gestaltung der Bushaltestellen im Versatz mit einer Überquerungshilfe vollinhaltlich entsprochen worden ist.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Der Umweltbericht wird im Punkt 4.3 „Schutzgut Boden“ entsprechend der Vorgaben des Landrates ergänzt. Außerdem wird die Fläche im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Entlang des Waldbrölbaches ist im Bebauungsplan ein Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

 

   
    04.05.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der Stellungnahme des Landrates aus polizeilicher Sicht bei der Bauausführung hinsichtlich der Gestaltung der Bushaltestellen im Versatz mit einer Überquerungshilfe vollinhaltlich entsprochen worden ist.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Der Umweltbericht wird im Punkt 4.3 „Schutzgut Boden“ entsprechend der Vorgaben des Landrates ergänzt. Außerdem wird die Fläche im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Entlang des Waldbrölbaches ist im Bebauungsplan ein Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    06.05.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Rat nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Rat stellt einstimmig fest, dass der Stellungnahme des Landrates aus polizeilicher Sicht bei der Bauausführung hinsichtlich der Gestaltung der Bushaltestellen im Versatz mit einer Überquerungshilfe vollinhaltlich entsprochen worden ist.

 

Der Rat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Rat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Der Umweltbericht wird im Punkt 4.3 „Schutzgut Boden“ entsprechend der Vorgaben des Landrates ergänzt. Außerdem wird die Fläche im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Entlang des Waldbrölbaches ist im Bebauungsplan ein Schutzstreifen von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in seiner Sitzung am 06.05.2009 folgende

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 3  
1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße  
60/630/2009  
Ö 4  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Finkenweg  
60/631/2009  
Ö 5  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberbladersbach  
60/632/2009  
Ö 6  
Einziehung und anschließende Widmung von Wegen in Waldbröl  
60/635/2009  
Ö 7  
Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V) - Korrektur der Satzung  
60/636/2009  
Ö 8  
Einziehung und anschließende Widmung eines Teilstückes des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191  
60/639/2009  
Ö 9  
Einziehung bzw. Teileinziehung von öffentlichen Wegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V)  
60/640/2009  
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben