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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 04.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Antrag des Katholischen Ferienwerks Köln auf Aussetzung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl      
Ö 2  
Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  
60/638/2009  
Ö 3  
1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße  
60/630/2009  
Ö 4  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Finkenweg  
60/631/2009  
Ö 5  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberbladersbach  
60/632/2009  
Ö 6  
Einziehung und anschließende Widmung von Wegen in Waldbröl  
60/635/2009  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg sowie die von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

   
    04.05.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg sowie die von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

   
    06.05.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg sowie die von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

Ö 7  
Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V) - Korrektur der Satzung  
60/636/2009  
Ö 8  
Einziehung und anschließende Widmung eines Teilstückes des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191  
60/639/2009  
Ö 9  
Einziehung bzw. Teileinziehung von öffentlichen Wegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V)  
60/640/2009  
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben