Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg sowie die von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
04.05.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die
derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg, Friedrich-Engelbert-Weg
sowie die von der Straße Am Kamp in der Ortschaft Seifen abzweigenden
Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach
Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden eingezogenen Wege gemäß § 6
Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
06.05.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt
einstimmig die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesenen Wege Hermesbuschweg,
Friedrich-Engelbert-Weg sowie die von der Straße Am Kamp in der
Ortschaft Seifen abzweigenden Stichwege einzuziehen und hierzu die nachfolgende
Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die vorstehenden
eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4
Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.