Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 05.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 3.1.1  
Umsetzung des Beschlusses zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit  
Enthält Anlagen
I/981/2011  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Einführung eines Corporate Public Designs  
Enthält Anlagen
I/982/2011  
Ö 4.1.2  
Erstellung einer Neukonzeption für den Bereich "Merkurhaus"  
Enthält Anlagen
I/983/2011  
Ö 4.1.3  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/984/2011  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Erstellung einer Konzeption über den künftigen Raumbedarf der Realschule - siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 04.10.2011  
Enthält Anlagen
I/985/2011  
Ö 4.2.2  
Beteiligung am Projekt "Busbegleiter" - siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 04.10.2011  
Enthält Anlagen
I/986/2011  
Ö 4.3  
Anträg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.3.1  
Infomation zum Landesprogramm für Klimaschutz in Privathäusern  
Enthält Anlagen
I/987/2011  
Ö 4.3.2  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/988/2011  
Ö 5  
Erlass einer Hebesatzsatzung - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 14.09.2011  
V/973/2011  
Ö 6  
Konjunkturpaket II; Umverteilung der Mittel  
V/977/2011  
Ö 7  
Kreisumlage 2011; Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW  
V/978/2011  
Ö 8  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2011  
V/979/2011  
Ö 9  
Antrag des Herrn Eckhard Becker, Bachfeld 5, 51545 Waldbröl auf Einziehung eines Teilstückes des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 52 sowie Herstellung eines Ersatzweges - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2011 und Ausschuss für Landwirtschaft, Energie und Umwelt vom 06.09.2011  
III/967/2011  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch - Hermesdorf, Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/968/2011  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Informationen des Geologischen Dienstes zu den Baugrundrisiken (tektonische Störzone im Siefenbereich) zur Kenntnis. Auswirkungen auf das Gewerbegebiet sind nicht erkennbar. Hinsichtlich der Anregung zum Niederschlagswasser ist festzustellen, dass dessen Beseitigung durch Versickerung in der belebten Bodenzone auf dem Lagerplatz für die Zwischenlagerung und Kompostierung von organischen Abfällen des städtischen Baubetriebshofes erfolgt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE bezüglich der Versorgung des Gewerbegebietes sowie hinsichtlich des Straßenbeleuchtungskabels zur Kenntnis. Da innerhalb des Gewerbegebietes ausschließlich ein Lagerplatz errichtet wurde, ist eine weitere Erschließung des Gebietes nicht erforderlich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme  Aggerverband:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich der Freihaltung des Gewässerkorridors von mindestens je 6,00 m Breite auf jeder Seite des Gewässers ab Gewässeroberkante statt. Im Bebauungsplan wurden dementsprechende Festsetzungen getroffen.

 

Der Stadtrat entspricht dem Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung. Die Versickerung des Regenwassers erfolgt auf dem nicht versiegelten Lagerplatz in die belebte Bodenzone. Sollte zukünftig eine Bebauung stattfinden, ist eine Neukonzeption der Niederschlagsentwässerung vorzunehmen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht statt. Der im Planbereich verlaufende Graben mit Gewässer wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft gesichert.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass im geplanten Gewerbegebiet ein nicht versiegelter Lagerplatz des städtischen Bauhofes errichtet worden ist. Das Niederschlagswasser wird hier in die belebte Bodenzone versickert. Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt nicht. Die Begründung des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Innerhalb des Plangebietes sind nunmehr kein Regenklärbecken und kein Regenrückhaltebecken zu errichten. Deshalb erfolgt diesbezüglich keine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Sie werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    26.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Informationen des Geologischen Dienstes zu den Baugrundrisiken (tektonische Störzone im Siefenbereich) zur Kenntnis. Auswirkungen auf das Gewerbegebiet sind nicht erkennbar. Hinsichtlich der Anregung zum Niederschlagswasser ist festzustellen, dass dessen Beseitigung durch Versickerung in der belebten Bodenzone auf dem Lagerplatz für die Zwischenlagerung und Kompostierung von organischen Abfällen des städtischen Baubetriebshofes erfolgt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE bezüglich der Versorgung des Gewerbegebietes sowie hinsichtlich des Straßenbeleuchtungskabels zur Kenntnis. Da innerhalb des Gewerbegebietes ausschließlich ein Lagerplatz errichtet wurde, ist eine weitere Erschließung des Gebietes nicht erforderlich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme  Aggerverband:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich der Freihaltung des Gewässerkorridors von mindestens je 6,00 m Breite auf jeder Seite des Gewässers ab Gewässeroberkante statt. Im Bebauungsplan wurden dementsprechende Festsetzungen getroffen.

 

Der Stadtrat entspricht dem Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung. Die Versickerung des Regenwassers erfolgt auf dem nicht versiegelten Lagerplatz in die belebte Bodenzone. Sollte zukünftig eine Bebauung stattfinden, ist eine Neukonzeption der Niederschlagsentwässerung vorzunehmen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht statt. Der im Planbereich verlaufende Graben mit Gewässer wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft gesichert.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass im geplanten Gewerbegebiet ein nicht versiegelter Lagerplatz des städtischen Bauhofes errichtet worden ist. Das Niederschlagswasser wird hier in die belebte Bodenzone versickert. Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt nicht. Die Begründung des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Innerhalb des Plangebietes sind nunmehr kein Regenklärbecken und kein Regenrückhaltebecken zu errichten. Deshalb erfolgt diesbezüglich keine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Sie werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    05.10.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Informationen des Geologischen Dienstes zu den Baugrundrisiken (tektonische Störzone im Siefenbereich) zur Kenntnis. Auswirkungen auf das Gewerbegebiet sind nicht erkennbar. Hinsichtlich der Anregung zum Niederschlagswasser ist festzustellen, dass dessen Beseitigung durch Versickerung in der belebten Bodenzone auf dem Lagerplatz für die Zwischenlagerung und Kompostierung von organischen Abfällen des städtischen Baubetriebshofes erfolgt.

 

 

Zu 2. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des RWE bezüglich der Versorgung des Gewerbegebietes sowie hinsichtlich des Straßenbeleuchtungskabels zur Kenntnis. Da innerhalb des Gewerbegebietes ausschließlich ein Lagerplatz errichtet wurde, ist eine weitere Erschließung des Gebietes nicht erforderlich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme  Aggerverband:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich der Freihaltung des Gewässerkorridors von mindestens je 6,00 m Breite auf jeder Seite des Gewässers ab Gewässeroberkante statt. Im Bebauungsplan wurden dementsprechende Festsetzungen getroffen.

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig dem Hinweis des Aggerverbandes zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung. Die Versickerung des Regenwassers erfolgt auf dem nicht versiegelten Lagerplatz in die belebte Bodenzone. Sollte zukünftig eine Bebauung stattfinden, ist eine Neukonzeption der Niederschlagsentwässerung vorzunehmen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht statt. Der im Planbereich verlaufende Graben mit Gewässer wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft gesichert.

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass im geplanten Gewerbegebiet ein nicht versiegelter Lagerplatz des städtischen Bauhofes errichtet worden ist. Das Niederschlagswasser wird hier in die belebte Bodenzone versickert. Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt nicht. Die Begründung des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Innerhalb des Plangebietes sind nunmehr kein Regenklärbecken und kein Regenrückhaltebecken zu errichten. Deshalb erfolgt diesbezüglich keine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Sie werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch – Hermesdorf, Biebelshofer Weg – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ö 11  
9. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich Löher Weg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/969/2011  
Ö 12  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/970/2011  
Ö 13  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/971/2011  
Ö 14  
Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und 51545 Waldbröl, Wilkenroth - siehe Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 05.07.2011  
III/972/2011  
Ö 15  
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen - Nord - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/964/2011  
Ö 16  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 20.06.2011 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.08.2011      
Ö 17  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 18     Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH      
N 19     Grundstückangelegenheit; hier: Veräußerung des städtischen Hauses Hahner Weg 2 in Waldbröl - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 14.09.2011      
N 20     Genehmigung Dringliche Entscheidung vom 25.07.2011 zur Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Hackschnitzelanlage, Gewerk Heizung      
N 21     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 22     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 20.06.2011 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.08.2011      
N 23     Vergabe des integrierten Handlungskonzeptes zur Innenstadtentwicklung Waldbröl (IHK)      
N 24     Nichtöffentliche Bekanntgaben