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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 05.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 3.1.1  
Umsetzung des Beschlusses zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit  
Enthält Anlagen
I/981/2011  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Einführung eines Corporate Public Designs  
Enthält Anlagen
I/982/2011  
Ö 4.1.2  
Erstellung einer Neukonzeption für den Bereich "Merkurhaus"  
Enthält Anlagen
I/983/2011  
Ö 4.1.3  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/984/2011  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Erstellung einer Konzeption über den künftigen Raumbedarf der Realschule - siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 04.10.2011  
Enthält Anlagen
I/985/2011  
Ö 4.2.2  
Beteiligung am Projekt "Busbegleiter" - siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 04.10.2011  
Enthält Anlagen
I/986/2011  
Ö 4.3  
Anträg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.3.1  
Infomation zum Landesprogramm für Klimaschutz in Privathäusern  
Enthält Anlagen
I/987/2011  
Ö 4.3.2  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/988/2011  
Ö 5  
Erlass einer Hebesatzsatzung - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 14.09.2011  
V/973/2011  
Ö 6  
Konjunkturpaket II; Umverteilung der Mittel  
V/977/2011  
Ö 7  
Kreisumlage 2011; Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW  
V/978/2011  
Ö 8  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2011  
V/979/2011  
Ö 9  
Antrag des Herrn Eckhard Becker, Bachfeld 5, 51545 Waldbröl auf Einziehung eines Teilstückes des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 52 sowie Herstellung eines Ersatzweges - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2011 und Ausschuss für Landwirtschaft, Energie und Umwelt vom 06.09.2011  
III/967/2011  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch - Hermesdorf, Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/968/2011  
Ö 11  
9. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich Löher Weg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/969/2011  
    VORLAGE
   

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 600, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach  Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    26.09.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 600, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach  Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    05.10.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) i. V. m. §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg, Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 600, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach  Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 12  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/970/2011  
Ö 13  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/971/2011  
Ö 14  
Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und 51545 Waldbröl, Wilkenroth - siehe Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 05.07.2011  
III/972/2011  
Ö 15  
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen - Nord - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/964/2011  
Ö 16  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 20.06.2011 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.08.2011      
Ö 17  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 18     Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH      
N 19     Grundstückangelegenheit; hier: Veräußerung des städtischen Hauses Hahner Weg 2 in Waldbröl - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 14.09.2011      
N 20     Genehmigung Dringliche Entscheidung vom 25.07.2011 zur Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Hackschnitzelanlage, Gewerk Heizung      
N 21     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 22     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 20.06.2011 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.08.2011      
N 23     Vergabe des integrierten Handlungskonzeptes zur Innenstadtentwicklung Waldbröl (IHK)      
N 24     Nichtöffentliche Bekanntgaben