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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 05.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 3.1.1  
Umsetzung des Beschlusses zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit  
Enthält Anlagen
I/981/2011  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Einführung eines Corporate Public Designs  
Enthält Anlagen
I/982/2011  
Ö 4.1.2  
Erstellung einer Neukonzeption für den Bereich "Merkurhaus"  
Enthält Anlagen
I/983/2011  
Ö 4.1.3  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/984/2011  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Erstellung einer Konzeption über den künftigen Raumbedarf der Realschule - siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 04.10.2011  
Enthält Anlagen
I/985/2011  
Ö 4.2.2  
Beteiligung am Projekt "Busbegleiter" - siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 04.10.2011  
Enthält Anlagen
I/986/2011  
Ö 4.3  
Anträg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.3.1  
Infomation zum Landesprogramm für Klimaschutz in Privathäusern  
Enthält Anlagen
I/987/2011  
Ö 4.3.2  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/988/2011  
Ö 5  
Erlass einer Hebesatzsatzung - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 14.09.2011  
V/973/2011  
Ö 6  
Konjunkturpaket II; Umverteilung der Mittel  
V/977/2011  
Ö 7  
Kreisumlage 2011; Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW  
V/978/2011  
Ö 8  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2011  
V/979/2011  
Ö 9  
Antrag des Herrn Eckhard Becker, Bachfeld 5, 51545 Waldbröl auf Einziehung eines Teilstückes des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 52 sowie Herstellung eines Ersatzweges - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2011 und Ausschuss für Landwirtschaft, Energie und Umwelt vom 06.09.2011  
III/967/2011  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch - Hermesdorf, Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/968/2011  
Ö 11  
9. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich Löher Weg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/969/2011  
Ö 12  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/970/2011  
Ö 13  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/971/2011  
Ö 14  
Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und 51545 Waldbröl, Wilkenroth - siehe Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 05.07.2011  
III/972/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt

 

a)              eine Teilfläche des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Fahrenseifen, Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 11, Ober dem Hof / Unter der Fuchskaule von der Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 66 abzweigend entlang des Grundstückes Fahrenseifen Nr. 5 und den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 31, 9 und 8 bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12

 

und

 

b)              eine Teilfläche des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Wilkenroth, Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 111, Auf dem Kellershälschen von der Straße „Kirchblick“ abzweigend in einer Länge von ca. 35 m entlang des Grundstückes Kirchblick Nr. 10 in Richtung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 10

 

 

gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.

 

Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wegeteilflächen in Fahrenseifen und Wilkenroth an die Antragsteller veräußert.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Knott


 

S a t z u n g

 

über die Einziehung von verschiedenen Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl,

Wilkenroth und Fahrenseifen

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die in den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänenfarblich“ dargestellten Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und Wilkenroth werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung veräußert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

 

1.              Wirtschaftsweg in Waldbröl, Fahrenseifen, Ober dem Hof / Unter der Fuchskaule

              teilweise

Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 11, von der Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 66 abzweigend entlang des Grundstückes Fahrenseifen Nr. 5 und den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 31, 9 und 8 bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12.

 

2.              Wirtschaftsweg in Waldbröl, Wilkenroth, Auf dem Kellershälschen - teilweise

Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 111, von der Straße „Kirchblick“ abzweigend in einer Länge von ca. 35 m entlang des Grundstückes Kirchblick Nr. 10 in Richtung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 10.

 

§ 2

Die Einziehung der Wegeteilflächen ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    05.10.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig

 

a)              eine Teilfläche des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Fahrenseifen, Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 11, Ober dem Hof / Unter der Fuchskaule von der Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 66 abzweigend  entlang des Grundstückes Fahrenseifen Nr. 5 und den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 31, 9 und 8 bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12

 

und

 

b)              eine Teilfläche des Wirtschaftsweges in Waldbröl, Wilkenroth, Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 111, Auf dem Kellershälschen von der Straße „Kirchblick“ abzweigend in einer Länge von ca. 35 m entlang des Grundstückes Kirchblick Nr. 10 in Richtung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 10

 

 

gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.

 

Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wegeteilflächen in Fahrenseifen und Wilkenroth an die Antragsteller veräußert.

 

 


 

S a t z u n g

 

über die Einziehung von verschiedenen Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl,

Wilkenroth und Fahrenseifen

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271), und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die in den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänenfarblich“ dargestellten Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und Wilkenroth werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung veräert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

 

1.              Wirtschaftsweg in Waldbröl, Fahrenseifen, Ober dem Hof / Unter der Fuchskaule

              teilweise

Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 11, von der Straße Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 66 abzweigend entlang des Grundstückes Fahrenseifen Nr. 5 und den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 31, 9 und 8 bis zum Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 42, Flurstück Nr. 12.

 

2.              Wirtschaftsweg in Waldbröl, Wilkenroth, Auf dem Kellershälschen - teilweise

Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 111, von der Straße „Kirchblick“ abzweigend in einer Länge von ca. 35 m entlang des Grundstückes Kirchblick Nr. 10 in Richtung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 10.

 

§ 2

Die Einziehung der Wegeteilflächen ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 15  
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen - Nord - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/964/2011  
Ö 16  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 20.06.2011 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.08.2011      
Ö 17  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 18     Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH      
N 19     Grundstückangelegenheit; hier: Veräußerung des städtischen Hauses Hahner Weg 2 in Waldbröl - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 14.09.2011      
N 20     Genehmigung Dringliche Entscheidung vom 25.07.2011 zur Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Hackschnitzelanlage, Gewerk Heizung      
N 21     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 22     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 20.06.2011 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.08.2011      
N 23     Vergabe des integrierten Handlungskonzeptes zur Innenstadtentwicklung Waldbröl (IHK)      
N 24     Nichtöffentliche Bekanntgaben