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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 05.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 3.1.1  
Umsetzung des Beschlusses zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit  
Enthält Anlagen
I/981/2011  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Einführung eines Corporate Public Designs  
Enthält Anlagen
I/982/2011  
Ö 4.1.2  
Erstellung einer Neukonzeption für den Bereich "Merkurhaus"  
Enthält Anlagen
I/983/2011  
Ö 4.1.3  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/984/2011  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Erstellung einer Konzeption über den künftigen Raumbedarf der Realschule - siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 04.10.2011  
Enthält Anlagen
I/985/2011  
Ö 4.2.2  
Beteiligung am Projekt "Busbegleiter" - siehe Ausschuss für Schule und Kultur vom 04.10.2011  
Enthält Anlagen
I/986/2011  
Ö 4.3  
Anträg der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.3.1  
Infomation zum Landesprogramm für Klimaschutz in Privathäusern  
Enthält Anlagen
I/987/2011  
Ö 4.3.2  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/988/2011  
Ö 5  
Erlass einer Hebesatzsatzung - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 14.09.2011  
V/973/2011  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

 

 

Satzung vom 05.10.2011 über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Waldbröl ( Hebesatzsatzung )

 

Aufgrund der §§ 7, 41 Absatz 1 Buchstabe f sowie 77 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GONW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV NRW, S. 666/ SGV NRW 2023 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 ( GV NRW, S. 271 ), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes ( GewStG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ( BGBl. I, S. 4167 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2010

( BGBl. I, S. 1768 ) und des § 25 des Grundsteuergesetzes

( GrStG ) vom 07.08.1973 ( BGBl. I, S. 965 ), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 ( BGBl. I, S. 2794 ),

hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

 

§ 1

Erhebungsgrundsatz

 

Die Stadt Waldbröl erhebt

a)      nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes eine Grundsteuer auf den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz,

b)     nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes eine Gewerbesteuer.

 

§ 2

Hebesätze

 

Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden ab dem Jahr 2012 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

( Grundsteuer A )                                                                                                  260 v. H.

b)      für die Grundstücke

( Grundsteuer B )                                                                                                  413 v. H.                                                                                                                                                                         

2. Gewerbesteuer                                                                                                                 440 v. H.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Hebesatzsatzung tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft.

 

 

 

   
    14.09.2011 - Haupt- und Finanzauschuss1
    Ö 1 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es werden nachstehende Beschlüsse gefasst,

 

1. ) Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt bei 13 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Vorschlag der UWG-Fraktion ab, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 405 v.H. und für die Gewebesteuer auf 445 v.H. festzusetzen.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt bei einer Gegenstimme dem Rat, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 260 v.H. festzusetzen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt bei 3 Gegenstimmen dem Rat, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 413 v. H. festzusetzen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt bei 3 Gegenstimmen dem Rat, den Hebesatz für Gewerbesteuer auf 440 v. H. festzusetzen.

 

StV. Theuer regt an, die Haushaltsplanberatungen in den Fachausschüssen vorzunehmen.

Der Bürgermeister befürwortet diesen Vorschlag.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss überweist mit diesen Beschlüssen dem Rat die nachstehende Hebesatzsatzung zur abschließenden Beschlussfassung:

 

 

 

Satzung vom           über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Waldbröl ( Hebesatzsatzung )

 

Aufgrund der §§ 7, 41 Absatz 1 Buchstabe f sowie 77 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GONW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV NRW, S. 666/ SGV NRW 2023 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 ( GV NRW, S. 271 ), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes ( GewStG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ( BGBl. I, S. 4167 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2010

( BGBl. I, S. 1768 ) und des § 25 des Grundsteuergesetzes

( GrStG ) vom 07.08.1973 ( BGBl. I, S. 965 ), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 ( BGBl. I, S. 2794 ),

hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.10.2011 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

 

§ 1

Erhebungsgrundsatz

 

Die Stadt Waldbröl erhebt

a)      nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes eine Grundsteuer auf den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz,

b)     nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes eine Gewerbesteuer.

 

§ 2

Hebesätze

 

Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden ab dem Jahr 2012 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

( Grundsteuer A )                                                                                                  260 v. H.

b)      für die Grundstücke

( Grundsteuer B )                                                                                                  413 v. H.                                                                                                                                                                         

2. Gewerbesteuer                                                                                                                 440 v. H.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Hebesatzsatzung tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft.

 

 

 

 

   
    05.10.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

 

1.      Der Rat beschließt bei drei Gegenstimmen die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A zum 01.01.2012 auf  260 %.

 

2.      Der Rat beschließt bei sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2012 auf 413 %.

 

3.      Der Rat beschließt bei sieben Gegenstimmen und vier Enthaltungen die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 440 %.

 

4.      Der Rat beschließt bei sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Hebesatzsatzung, wie in der Beratung zum Haupt- und Finanzausschuss am 14.09.2011 vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 6  
Konjunkturpaket II; Umverteilung der Mittel  
V/977/2011  
Ö 7  
Kreisumlage 2011; Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW  
V/978/2011  
Ö 8  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2011  
V/979/2011  
Ö 9  
Antrag des Herrn Eckhard Becker, Bachfeld 5, 51545 Waldbröl auf Einziehung eines Teilstückes des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 52 sowie Herstellung eines Ersatzweges - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 22.09.2011 und Ausschuss für Landwirtschaft, Energie und Umwelt vom 06.09.2011  
III/967/2011  
Ö 10  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 11 D nach § 13 a Baugesetzbuch - Hermesdorf, Biebelshofer Weg - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/968/2011  
Ö 11  
9. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - im Bereich Löher Weg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/969/2011  
Ö 12  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/970/2011  
Ö 13  
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A nach § 13 a Baugesetzbuch - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/971/2011  
Ö 14  
Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Fahrenseifen und 51545 Waldbröl, Wilkenroth - siehe Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr vom 05.07.2011  
III/972/2011  
Ö 15  
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen - Nord - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.09.2011  
III/964/2011  
Ö 16  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 20.06.2011 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.08.2011      
Ö 17  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 18     Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH      
N 19     Grundstückangelegenheit; hier: Veräußerung des städtischen Hauses Hahner Weg 2 in Waldbröl - siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 14.09.2011      
N 20     Genehmigung Dringliche Entscheidung vom 25.07.2011 zur Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Hackschnitzelanlage, Gewerk Heizung      
N 21     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 22     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur vom 20.06.2011 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.08.2011      
N 23     Vergabe des integrierten Handlungskonzeptes zur Innenstadtentwicklung Waldbröl (IHK)      
N 24     Nichtöffentliche Bekanntgaben