Der Rat der Stadt Waldbröl stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2015 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 5.589.037,31EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2015und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
22.06.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig den Jahresabschluss zum 31.12.2015 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 5.589.037,31 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW einstimmig die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Haupt- und Finanzausschuss vom 20.04.2016 und 01.06.2016
- Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 19.04.2016
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 09.03.2016
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.04.2016
- Ausschuss für Schule und Kultur vom 14.03.2016
Vergabe des Auftrages "Erweiterung / Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage im Zuge der Errichtung des Kreisverkehrsplatzes Boxberg an die Energie und Wasser Waldbröl GmbH (EWW)"