Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Waldbröl einschließlich der Gebührenkalkulation. Diese Satzung tritt am 01.07.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Waldbröl i. d. F. vom 10.12.2014 außer Kraft.
22.06.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die als Anlage zur Einladung beigefügte Neufassung der Satzung über die Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Waldbröl einschließlich der Gebührenkalkulation. Diese Satzung tritt am 01.07.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Waldbröl i. d. F. vom 10.12.2014 außer Kraft.
Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil
- Haupt- und Finanzausschuss vom 20.04.2016 und 01.06.2016
- Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 19.04.2016
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 09.03.2016
- Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 05.04.2016
- Ausschuss für Schule und Kultur vom 14.03.2016
Vergabe des Auftrages "Erweiterung / Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage im Zuge der Errichtung des Kreisverkehrsplatzes Boxberg an die Energie und Wasser Waldbröl GmbH (EWW)"