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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfrage der CDU-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Religionsunterricht an der Waldbröler Hauptschule  
Enthält Anlagen
I/901/2017  
Ö 3.2     Anfrage der SPD-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Amphibienschutz in der Westert  
Enthält Anlagen
I/904/2017  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.1.1  
Entschärfung einer gefährlichen Verkehrssituation in Hoff, Ruher Weg      
Ö 4.1.2  
Vorbereitung zur Einstellung einer/eines Stadtplanerin/Stadtplaner      
Ö 4.2  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/898/2017  
Ö 4.2.2  
Umbesetzung Aufsichtsrat Stadtwerke (CDU)  
Enthält Anlagen
I/899/2017  
Ö 4.3  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Umbesetzung Aufsichtsrat Stadtwerke (UWG)  
Enthält Anlagen
I/897/2017  
Ö 14  
Marktplatz und Umfeld Neuer Stadtplatz für traditionellen Markt und Treffpunkt für die Stadtgesellschaft - Wettbewerbsergebnis  
III/896/2017  
Ö 5  
Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum - Ordnungspartnerschaft Sicherheit zwischen dem Oberbergischen Kreis, der Stadt Waldbröl und der Kreispolizeibehörde  
II/892/2017  
Ö 6  
Erlass des 2. Nachtrages vom 2017 zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) in der Stadt Waldbröl vom 07.08.2012  
Enthält Anlagen
V/891/2017  
Ö 7  
Änderung des Gesellschaftsvertrages der OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH  
I/881/2017  
Ö 8  
Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern in den Aufsichtsrat der OVAG Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH  
I/883/2017  
Ö 9  
Einziehung verschiedener Wirtschaftswege mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr (siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 11.07.2017)  
III/876/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl / Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

S a t z u n g

über die Einziehung verschiedener Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 701), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 27.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die nachfolgend aufgelisteten Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Liste der einzuziehenden Wege

 

 

  1. Auf der TaschenLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 265 (ehemals Flurstück 65) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. An der RealschuleLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 269 (ehemals Flurstück 64) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. lderlinstraßeLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 290  (ehemals Flurstück 64) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 61 zwischen dem Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 70 und dem Eichendorffweg

 

4a.  SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 70 zwischen dem Ernst-Wiechert-Weg und der Einmündung Sudermannweg

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 313 (ehemals Flurstück 65) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 337 (ehemals Flurstück 66) vom Eichendorffweg bis zur Einmündung des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 338

 

  1. Otto-Eichhorn-StraßeLageplan 3

Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstück 595 (entstanden aus Flurstück 86)

zwischen  dem Karl-Barth-Weg und der Kaiserstraße

 

 

 

§ 2

 

In den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen 1 - 3  sind die einzuziehenden Wirtschaftswege zeichnerisch dargestellt. Die Lagepläne 1 - 3 sind Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

 

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Knott

   
    11.07.2017 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 5 - (offen)
   

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl / Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

S a t z u n g

über die Einziehung verschiedener Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 701), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 27.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die nachfolgend aufgelisteten Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Liste der einzuziehenden Wege

 

 

  1. Auf der TaschenLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 265 (ehemals Flurstück 65) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. An der RealschuleLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 269 (ehemals Flurstück 64) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. lderlinstraßeLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 290  (ehemals Flurstück 64) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 61 zwischen dem Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 70 und dem Eichendorffweg

 

4a.  SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 70 zwischen dem Ernst-Wiechert-Weg und der Einmündung Sudermannweg

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 313 (ehemals Flurstück 65) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 337 (ehemals Flurstück 66) vom Eichendorffweg bis zur Einmündung des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 338

 

  1. Otto-Eichhorn-StraßeLageplan 3

Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstück 595 (entstanden aus Flurstück 86)

zwischen  dem Karl-Barth-Weg und der Kaiserstraße

 

 

 

§ 2

 

In den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen 1 - 3  sind die einzuziehenden Wirtschaftswege zeichnerisch dargestellt. Die Lagepläne 1 - 3 sind Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

 

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    27.09.2017 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

S a t z u n g

über die Einziehung verschiedener Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 701), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 27.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die nachfolgend aufgelisteten Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Liste der einzuziehenden Wege

 

 

  1. Auf der TaschenLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 265 (ehemals Flurstück 65) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. An der RealschuleLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 269 (ehemals Flurstück 64) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. lderlinstraßeLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 290  (ehemals Flurstück 64) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 61 zwischen dem Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 70 und dem Eichendorffweg

 

4a.  SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 70 zwischen dem Ernst-Wiechert-Weg und der Einmündung Sudermannweg

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 313 (ehemals Flurstück 65) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 337 (ehemals Flurstück 66) vom Eichendorffweg bis zur Einmündung des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 338

 

  1. Otto-Eichhorn-StraßeLageplan 3

Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstück 595 (entstanden aus Flurstück 86)

zwischen  dem Karl-Barth-Weg und der Kaiserstraße

 

 

 

§ 2

 

In den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen 1 - 3  sind die einzuziehenden Wirtschaftswege zeichnerisch dargestellt. Die Lagepläne 1 - 3 sind Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

 

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 10  
Erlass einer Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/893/2017  
Ö 11  
Einziehung des gewidmeten Rathausvorplatzes (siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 11.07.2017)  
III/877/2017  
Ö 12  
1. Änderung der 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Schnörringen  
III/886/2017  
Ö 13  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50A - Hermesdorf / Auf dem Berg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  
III/887/2017  
Ö 15  
Vertretung der Städte und Gemeinden im Aufsichtsrat der Oberbergischen Aufbau GmbH - Wechsel der Vertreter  
I/894/2017  
Ö 17  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 02.05.2017 und 11.07.2017 Ausschuss für Soziales und Sport v. 27.03.2017 und 04.07.2017 Ausschuss für Schule und Kultur v. 03.07.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 10.05.2017 und 07.06.2017      
Ö 18  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 24     Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom und Gas Beschluss über die Kriterien zur Auswahl eines neuen Konzessionärs      
N 19     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 02.05.2017 und 11.07.2017 Ausschuss für Soziales und Sport v. 27.03.2017 und 04.07.2017 Ausschuss für Schule und Kultur v. 03.07.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 10.05.2017 und 07.06.2017      
N 16     Änderung der Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Waldbröl GmbH (SWW GmbH)      
N 20     Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Betriebsausschusses v. 01.08.2017      
N 21     Genehmigung der ,dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NW betreffend die 1. Vergabe des 1. Nachtrages an die Fa. Dr. Fink-Stauf, Much, zum Ausbau der Schladerner Str. (B 256) 2. BA - Entsorgung/Boden/Bauschuttgemisch      
N 22     Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Waldbröl      
N 23     Umstrukturierung Eww hier: Änderung Beteiligungsvereinbarung      
N 25     Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Nutscheidstraße mit Rad-Gehwegen und Busspur, Submission am 19.09.2017      
N 26     Vergabe der Abbrucharbeiten des Gebäudes Nümbrechter Straße 6a/b, Submission am 19.09.2017      
N 27     Bürgerdorf am Alsberg Vergabe der Trockenbauarbeiten - Flächenhohlboden      
N 28     Bürgerdorf am Alsberg Vergabe der Dachdeckerarbeiten, Bauteil 4 (Villa)      
N 29     Bürgerdorf am Alsberg Vergabe der Elektroarbeiten, Bauteile 1 + 4 (Rathaus und Villa)      
N 30     Bürgerdorf am Alsberg Vergabe der Fliesen- und Plattenarbeiten      
N 31     Beschaffung Gerätewagen Logistik GWL 2 für den Löschzug I Waldbröl      
N 32     Stundung, Niederschlagung und Erlass      
N 33     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 34     Nichtöffentliche Bekanntgaben