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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
- Schaltung Signalanlage L324, Abzweig Alfenzingen/Lise-Meitner-Straße     I/977/2018  
Ö 4.1.2  
Resolutionsantrag: Gerechte Verteilung der Schülerfahrkosten  
Enthält Anlagen
I/945/2017  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
- Sanierung der Rommener Straße  
Enthält Anlagen
I/956/2017  
Ö 4.2.2  
- Solidarische Finanzierung Schulträgeraufgaben  
Enthält Anlagen
I/967/2018  
Ö 4.3  
Anträge der Fraktion Bündnis90/Die Grünen      
Ö 4.3.1  
Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat - siehe Ausschuss für Landwirtschfat, Umwelt und Verkehr vom 12.03.2018     I/976/2018  
Ö 4.3.2  
- Umbesetzung im Ausschuss für Schule und Kultur, im Ausschuss für Soziales und Sport und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  
Enthält Anlagen
I/985/2018  
Ö 4.4  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.4.1  
- Umgestaltung Kaiserstraße  
Enthält Anlagen
I/981/2018  
Ö 4.4.2  
- Heidbergweg 30-km-Zone  
Enthält Anlagen
I/984/2018  
Ö 4.4.3  
- KAG Beiträge für Anliegerstraßen  
Enthält Anlagen
I/983/2018  
Ö 5  
Entwurf des Jahresabschlusses 2017 - Unterlagen wurden vorab per Mail versendet      
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2017  
V/975/2018  
Ö 7  
Jahresabschluss Abwasserwerk 2015 - siehe Betriebsausschuss vom 04.12.2017  
IV/933/2017  
Ö 8  
Gewinnverwendungsbeschluss 2015 des Abwasserwerks - siehe Betriebsausschuss vom 04.12.2017      
Ö 9  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Kalkberg "Süd", Kalkberg "Nord", Lessingstraße und Körnerstraße - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 23.01.2018     III/961/2018  
    23.01.2018 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 4 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße Kalkberg „d (zwischen Vennstraße und Schillerstraße) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „d wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 242.569,54

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  24.256,95 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 218.312,59

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 218.312,59 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§  7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 10.216 m².

 

Beitragsberechnung:

 

218.312,59 zu verteilender Aufwand =21,3697 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 10.216

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 155, 58, 63, 365, 57, 367, 189, 190, 373, 309, 375, 374, 376, 68, 307, 306, 304, 303, 317, 305, 312, 318, 267, 266, 156, 245, 320, 381, 52, 349, 382

 

 

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Straße Kalkberg „Nord“ (zwischen Schillerstraße und Höhenweg) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 88.366,58

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  8.836,66 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 79.529,92 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 79.529,92 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 4.842  m².

 

Beitragsberechnung:

 

79.529,92 zu verteilender Aufwand =16,4250 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 4.842 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 301, 300, 383, 384, 322, 360, 332, 333, 244

 

 

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der rnerstraße  um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage rnerstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 110.044,34 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  11.004,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von   99.039,91

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 99.039,91 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 7.409 m².

 

 

 

Beitragsberechnung:

 

99.039,91 € zu verteilender Aufwand =13,3675 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 7.409 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110,291, 290, 228, 149, 185, 241, 135, 140

 

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig festzustellen, dass es sich bei der Lessingstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Lessingstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 68.123,66 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  6.812,37 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 61.311,29 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 61.311,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 5.100 m².

 

Beitragsberechnung:

 

61.311,29 € zu verteilender Aufwand =12.0218 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 5.100 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110, 291, 260, 333, 244, 175, 176, 178, 179, 143, 142.

 

 

 

   
    21.03.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

Zu 1.   Erschließungsanlage Kalkberg „d“

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße Kalkberg „d (zwischen Vennstraße und Schillerstraße) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „d wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 242.569,54

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  24.256,95 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 218.312,59

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 218.312,59 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§  7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 10.216 m².

 

Beitragsberechnung:

 

218.312,59 zu verteilender Aufwand =21,3697 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 10.216

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 155, 58, 63, 365, 57, 367, 189, 190, 373, 309, 375, 374, 376, 68, 307, 306, 304, 303, 317, 305, 312, 318, 267, 266, 156, 245, 320, 381, 52, 349, 382.

 

 

Zu 2.   Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße Kalkberg „Nord“ (zwischen Schillerstraße und Höhenweg) um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Kalkberg „Nord“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 88.366,58

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  8.836,66 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 79.529,92 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 79.529,92 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 4.842  m².

 

Beitragsberechnung:

 

79.529,92 zu verteilender Aufwand =16,4250 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 4.842 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 301, 300, 383, 384, 322, 360, 332, 333, 244.

 

 

 

Zu 3.   Erschließungsanlage Körnerstraße

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der rnerstraße  um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage rnerstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 110.044,34 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  11.004,43 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von   99.039,91

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 99.039,91 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 7.409 m².

 

 

 

 

 

Beitragsberechnung:

 

99.039,91 € zu verteilender Aufwand =13,3675 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 7.409 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110,291, 290, 228, 149, 185, 241, 135, 140.

 

 

 

Zu 4.   Erschließungsanlage Lessingstraße

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Lessingstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Lessingstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 68.123,66 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  6.812,37 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 61.311,29 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 61.311,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 5.100 m².

 

Beitragsberechnung:

 

61.311,29 € zu verteilender Aufwand =12.0218 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 5.100 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl Flur 59, Flurstück Nr. 90/6, 7, 91/8, 92/9, 110, 291, 260, 333, 244, 175, 176, 178, 179, 143, 142.

 

 

 

Ö 10  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße Drosselweg - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 20.03.2018  
III/980/2018  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 12 B "Eichen / Ritter-Tilmann-Straße" der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.01.2018  
III/958/2018  
Ö 12  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.01.2018  
III/959/2018  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 112 A "Parkplatz Panarbora" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.01.2018  
III/962/2018  
Ö 14  
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2018  
III/978/2018  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 11 F "Industriepark Hermesdorf III" der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2018  
III/979/2018  
Ö 16  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 06.11.2017 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 21.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.11.2017 und 20.01.2018 - Ausschuss für Schule und Kultur v. 20.12.2017 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.01.2018      
Ö 17  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 18     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 06.11.2017 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 21.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.11.2017 und 29.01.2018 - Ausschuss für Schule und Kultur v. 20.12.2017 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.01.2018      
N 19     Anfrage der FDP-Fraktion: Erschließungsstraße Postgelände      
N 20     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Tragwerksplanung - - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 23.01.2018      
N 21     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Elektro-Schwachstrom, Badewassertechnik - - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 23.01.2018      
N 22     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Heizung, Lüftung, Sanitär - - siehe Ausschuss für BAuen und Verkehr vom 23.01.2018      
N 23     Bürgerdorf am Alsberg: Rohbauarbeiten der Firma Berster Nachtragsvereinbarung: Erdarbeiten - Verfüllung der Baugrube und Grobplanung -      
N 24     Stundung, Niederschlagung und Erlass      
N 25     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 26     Nichtöffentliche Bekanntgaben