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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
- Schaltung Signalanlage L324, Abzweig Alfenzingen/Lise-Meitner-Straße     I/977/2018  
Ö 4.1.2  
Resolutionsantrag: Gerechte Verteilung der Schülerfahrkosten  
Enthält Anlagen
I/945/2017  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
- Sanierung der Rommener Straße  
Enthält Anlagen
I/956/2017  
Ö 4.2.2  
- Solidarische Finanzierung Schulträgeraufgaben  
Enthält Anlagen
I/967/2018  
Ö 4.3  
Anträge der Fraktion Bündnis90/Die Grünen      
Ö 4.3.1  
Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat - siehe Ausschuss für Landwirtschfat, Umwelt und Verkehr vom 12.03.2018     I/976/2018  
Ö 4.3.2  
- Umbesetzung im Ausschuss für Schule und Kultur, im Ausschuss für Soziales und Sport und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  
Enthält Anlagen
I/985/2018  
Ö 4.4  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.4.1  
- Umgestaltung Kaiserstraße  
Enthält Anlagen
I/981/2018  
Ö 4.4.2  
- Heidbergweg 30-km-Zone  
Enthält Anlagen
I/984/2018  
Ö 4.4.3  
- KAG Beiträge für Anliegerstraßen  
Enthält Anlagen
I/983/2018  
Ö 5  
Entwurf des Jahresabschlusses 2017 - Unterlagen wurden vorab per Mail versendet      
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2017  
V/975/2018  
Ö 7  
Jahresabschluss Abwasserwerk 2015 - siehe Betriebsausschuss vom 04.12.2017  
IV/933/2017  
Ö 8  
Gewinnverwendungsbeschluss 2015 des Abwasserwerks - siehe Betriebsausschuss vom 04.12.2017      
Ö 9  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Kalkberg "Süd", Kalkberg "Nord", Lessingstraße und Körnerstraße - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 23.01.2018     III/961/2018  
Ö 10  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße Drosselweg - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 20.03.2018  
III/980/2018  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 12 B "Eichen / Ritter-Tilmann-Straße" der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.01.2018  
III/958/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW vom 10.03.2017

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz des Mutterbodens zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht versickert werden soll, sondern mittels des vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanals abgeleitet wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk vom 31.03.2017

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Städtischen Abwasserwerks. Die Abwasserentsorgung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem mittels privater Abwasserleitungen, die grundbuchrechtlich abzusichern sind, an den öffentlichen Kanal in der Köhlerstraße

 

 

Zu 3. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 03.04.2017 und 21.12.2017

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung stellt der Stadtrat fest, dass das gesamte Plangebiet durch Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal erfolgt und somit kein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren ansteht.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Aggerverband vom 23.11.2017

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich der Kanalnetzanzeige „Kläranlage Homburg-Bröl“ zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 966) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 31.01.2018 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    29.01.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 6 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassungen:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz des Mutterbodens zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht versickert werden soll, sondern mittels des vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanals abgeleitet wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Städtischen Abwasserwerks. Die Abwasserentsorgung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem mittels privater Abwasserleitungen, die grundbuchrechtlich abzusichern sind, an den öffentlichen Kanal in der Köhlerstraße

 

 

Zu 3. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung stellt der Stadtrat fest, dass das gesamte Plangebiet durch Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal erfolgt und somit kein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren ansteht.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich der Kanalnetzanzeige „Kläranlage Homburg-Bröl“ zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 966) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 31.01.2018 folgende

 

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    21.03.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW vom 10.03.2017

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Geologischen Dienstes bezüglich der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz des Mutterbodens zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht versickert werden soll, sondern mittels des vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanals abgeleitet wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk vom 31.03.2017

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Städtischen Abwasserwerks. Die Abwasserentsorgung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem mittels privater Abwasserleitungen, die grundbuchrechtlich abzusichern sind, an den öffentlichen Kanal in der Köhlerstraße

 

 

Zu 3. Stellungnahmen Oberbergischer Kreis vom 03.04.2017 und 21.12.2017

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung stellt der Stadtrat fest, dass das gesamte Plangebiet durch Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal erfolgt und somit kein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren ansteht.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Aggerverband vom 23.11.2017

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich der Kanalnetzanzeige „Kläranlage Homburg-Bröl“ zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, für den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW S. 966) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 31.01.2018 folgende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung mit der Begründung hierzu einschließlich Umweltbericht.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 12  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.01.2018  
III/959/2018  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 112 A "Parkplatz Panarbora" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.01.2018  
III/962/2018  
Ö 14  
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2018  
III/978/2018  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 11 F "Industriepark Hermesdorf III" der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2018  
III/979/2018  
Ö 16  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 06.11.2017 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 21.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.11.2017 und 20.01.2018 - Ausschuss für Schule und Kultur v. 20.12.2017 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.01.2018      
Ö 17  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 18     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 06.11.2017 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 21.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.11.2017 und 29.01.2018 - Ausschuss für Schule und Kultur v. 20.12.2017 - Haupt- und Finanzausschuss vom 17.01.2018      
N 19     Anfrage der FDP-Fraktion: Erschließungsstraße Postgelände      
N 20     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Tragwerksplanung - - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 23.01.2018      
N 21     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Elektro-Schwachstrom, Badewassertechnik - - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 23.01.2018      
N 22     "Gartenhallenbad für Alle"; hier: Beauftragung der Planungsleistungen (Fachplanung) - Heizung, Lüftung, Sanitär - - siehe Ausschuss für BAuen und Verkehr vom 23.01.2018      
N 23     Bürgerdorf am Alsberg: Rohbauarbeiten der Firma Berster Nachtragsvereinbarung: Erdarbeiten - Verfüllung der Baugrube und Grobplanung -      
N 24     Stundung, Niederschlagung und Erlass      
N 25     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 26     Nichtöffentliche Bekanntgaben