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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 04.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Antrag des Katholischen Ferienwerks Köln auf Aussetzung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl      
Ö 2  
Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  
60/638/2009  
Ö 3  
1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße  
60/630/2009  
Ö 4  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Finkenweg  
60/631/2009  
Ö 5  
5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberbladersbach  
60/632/2009  
Ö 6  
Einziehung und anschließende Widmung von Wegen in Waldbröl  
60/635/2009  
Ö 7  
Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V) - Korrektur der Satzung  
60/636/2009  
Ö 8  
Einziehung und anschließende Widmung eines Teilstückes des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191  
60/639/2009  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt / der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, das Teilstück des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg in 51545 Waldbröl einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird das Teilstück des Weges Isengarten gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514),und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am  06.05.2009  folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes des Weges Isengarten ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    04.05.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, das Teilstück des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg in 51545 Waldbröl einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird das Teilstück des Weges Isengarten gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514),und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am  06.05.2009  folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes des Weges Isengarten ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    06.05.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, das Teilstück des Weges Isengarten, Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg in 51545 Waldbröl einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird das Teilstück des Weges Isengarten gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Teilstückes des Weges Isengarten Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514),und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am  06.05.2009  folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Teilstück des Weges Isengarten vom Burgweg bis zur Einmündung Wienhellerweg Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück Nr. 191 in 51545 Waldbröl wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes des Weges Isengarten ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 9  
Einziehung bzw. Teileinziehung von öffentlichen Wegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V)  
60/640/2009  
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben