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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Mo, 17.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Waldbröl-Brenzingen      
Ö 1.2  
Hermesdorf, Bettinger Weg      
Ö 1.3  
Hermesdorf, Im Langengarten      
Ö 1.4  
Wilkenroth      
Ö 1.5  
Brölerhütte / Niederhof      
Ö 2  
37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Gewerbepark Hermesdorf II  
60/206/2005  
Ö 3  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Stadt Waldbröl  
60/207/2005  
Ö 4  
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl  
60/208/2005  
Ö 5  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Im Langengarten Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Im Langengarten - der Stadt Waldbröl  
60/209/2005  
Ö 6  
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Waldbröl-Brenzingen, Mühlenberg  
60/196/2005  
Ö 7  
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Legalisierung eines bestehenden Lagerplatzes für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb des Herrn Walter Barth in Hermesdorf, Bettinger Weg  
60/197/2005  
Ö 8  
Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Nr. 62 nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BauGB für Wilkenroth, westlicher Teil  
60/198/2005  
Ö 9  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Fichteweges  
60/203/2005  
Ö 10  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Humboldtweges  
60/204/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen / Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei Straße „Humboldtweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straße Humboldtweg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit Fahrbahn, einer betriebsfertigen Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               51.310,35 €

Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                 5.131,04 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       46.179,31 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bilden die von der Erschließungsanlage “Humboldtweg“ erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 46.179,32 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Vom-Hundert-Satz vervielfacht wird ( § 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (= Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen   x   mit jeweiligem Vom-Hundert-Satz)  im Abrechnungsgebiet beträgt 8.209 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

46.179,31 € zu verteilender Aufwand             =  5,62545 € / VRE

Verrechnungseinheiten 8.209 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 26, Flurstück-Nr. 675, 666, 671, 668, 670, 664, 669, Gemarkung Waldbröl Flur 76, Flurstück-Nr. 54, 322

 

   
    17.10.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl festzustellen, dass es sich bei Straße „Humboldtweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straße Humboldtweg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit Fahrbahn, einer betriebsfertigen Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               51.310,35 €

Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                 5.131,04 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       46.179,31 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bilden die von der Erschließungsanlage “Humboldtweg“ erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 46.179,32 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Vom-Hundert-Satz vervielfacht wird ( § 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (= Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen   x   mit jeweiligem Vom-Hundert-Satz)  im Abrechnungsgebiet beträgt 8.209 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

46.179,31 € zu verteilender Aufwand             =  5,62545 € / VRE

Verrechnungseinheiten 8.209 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 26, Flurstück-Nr. 675, 666, 671, 668, 670, 664, 669, Gemarkung Waldbröl Flur 76, Flurstück-Nr. 54, 322

 

 

   
    19.10.2005 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei Straße „Humboldtweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straße Humboldtweg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit Fahrbahn, einer betriebsfertigen Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                   51.310,35 €

Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS                     5.131,04 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                           46.179,31 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bilden die von der Erschließungsanlage “Humboldtweg“ erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 46.179,32 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Vom-Hundert-Satz vervielfacht wird ( § 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (= Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen   x   mit jeweiligem Vom-Hundert-Satz)  im Abrechnungsgebiet beträgt 8.209 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

46.179,31 € zu verteilender Aufwand             =  5,62545 € / VRE

Verrechnungseinheiten 8.209 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 26, Flurstück-Nr. 675, 666, 671, 668, 670, 664, 669, Gemarkung Waldbröl Flur 76, Flurstück-Nr. 54, 322

 

 

Ö 11  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 12  
Bekanntgaben      
Ö 12.1  
Bebauungsplan Nr. 61 - Seifen-Fernblick - der Stadt Waldbröl      
Ö 12.2  
Erschließungsbeiträge Droste-Hülshoff-Straße      
Ö 12.3  
Ausbau Denkmalstraße      
Ö 12.4  
Ausbau Friedrich-Engelbert-Weg      
Ö 12.5  
GVFG-Maßnahmen      
N 13     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 14     Bekanntgaben