Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Bauen / Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich
bei Straße „Humboldtweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des
§127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straße
Humboldtweg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in
Verbindung mit dem Bauprogramm mit Fahrbahn, einer betriebsfertigen
Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt. Für diese endgültige
Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte
beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 51.310,35
€
Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS 5.131,04 €
wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 46.179,31
€
auf die von der
Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der
Erschließungsbeitragssatzung bilden die von der Erschließungsanlage “Humboldtweg“
erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand
von 46.179,32 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet
verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche,
die entsprechend nach Art und Maß mit einem Vom-Hundert-Satz vervielfacht wird
( § 7 der EBS).
Die Summe der
Verrechnungseinheiten (VRE) (= Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x
mit jeweiligem Vom-Hundert-Satz)
im Abrechnungsgebiet beträgt 8.209 VRE.
Beitragsberechnung:
46.179,31 € zu verteilender Aufwand = 5,62545 € / VRE
Verrechnungseinheiten 8.209
VRE
Der Beitragspflicht
unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 26, Flurstück-Nr.
675, 666, 671, 668, 670, 664, 669, Gemarkung Waldbröl Flur 76, Flurstück-Nr.
54, 322