1.Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hebt den Beschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates vom 06.09.2004 zur öffentlichen
Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 Cder Stadt Waldbröl auf.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche
Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark
Hermesdorf II – der Stadt Waldbröl gemäß Anlageplan, textlichen
Festsetzungen und der Begründung hierzu gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der
Fassung Stand: Sept. 2005.
17.10.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
1.Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hebt bei einer Gegenstimme den
Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des
Rates vom 06.09.2004 zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 Cder Stadt
Waldbröl auf.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme
die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C
– Gewerbepark Hermesdorf II – der Stadt Waldbröl gemäß
Anlageplan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu gemäß § 3
Abs. 2 BauGB in der Fassung Stand: Sept. 2005.