Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf
– Im Langengarten sowie des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf
– Im Langengarten – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die
Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen.
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
17.10.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Ö 5 - geändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt
einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl zu empfehlen, die Aufstellung der 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf
– Im Langengarten sowie des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf
– Im Langengarten – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu
beschließen. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig dem Rat der
Stadt Waldbröl zu empfehlen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
19.10.2005 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer
Gegenstimme und einer Enthaltung die Aufstellung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Im
Langengarten sowie des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf – Im
Langengarten – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung
ergibt sich aus den Anlageplänen.
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.