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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mi, 28.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Schnörringen (TOP 1.1) um 16:00 Uhr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Ergänzungssatzung Schnörringen - Antrag Althoff - siehe TOP 5      
Ö 1.2  
Änderung des Flächennutzungsplans in Hermesdorf, Breslauer Straße - Antrag Domke - siehe TOP 6      
Ö 1.3  
Baulandausweisung in Hermesdorf, Elbinger Straße - Antrag Heide - siehe TOP 7      
Ö 2  
Vortrag von Frau Viviane Stölting, Oberbergischer Kreis, zur REGIONALE 2025      
Ö 3  
Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes      
Ö 3.1  
Antrag von Franca Hoffmann      
Ö 3.2  
Antrag des Klimabündnisses Oberberg vom 20.05.2019      
Ö 3.3  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.05.2019      
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion vom 22.02.2019 - Werbesatzung -      
Ö 5  
3. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen im Bereich Schnörringer Straße  
Enthält Anlagen
III/183/2019  
Ö 6  
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer privaten Grünfläche - Reitsportanlage - nördlich der Breslauer Straße in Hermesdorf  
Enthält Anlagen
III/182/2019  
Ö 7  
Antrag auf Baulandausweisung westlich der Elbinger Straße in Hermesdorf  
Enthält Anlagen
III/181/2019  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 113 "Bröl - Neuer Weg II - der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/157/2019  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 24 B "Heidberg-Süd" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/174/2019  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 25 A "Rauher Siefen" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/175/2019  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwassereinleitung erfolgt in den bestehenden Mischwasserkanal in der Straße Rauher Siefen. Da keine wesentliche Änderung für die vorhandene Abwasseranlage entstehen wird, soll der Netzplan zu einem späteren Zeitpunkt fortgeschrieben werden. Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet, sondern muss einem ortsnahen Gewässer zugeführt oder auf dem Grundstück gemeinwohlverträglich versickert werden. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. An der Straßenverkehrsfläche mit der vorhandenen Niederschlagswasserbeseitigung ändert sich nichts. Die Begründung zum Bebauungsplan enthält diese grundsätzlichen Aussagen bereits.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbands zustimmend zur Kenntnis. Das anfallende Schmutzwasser wird in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und das Gebiet bei der nächsten Netzplanüberarbeitung berücksichtigt.

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in brandschutzrechtlicher, landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Sicht. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 25 ARauher Siefen der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 ARauher Siefen der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

   
    28.08.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende  Beschlussfassungen und den Satzungsbeschluss:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwassereinleitung erfolgt in den bestehenden Mischwasserkanal in der Straße „Rauher Siefen“. Da keine wesentliche Änderung für die vorhandene Abwasseranlage entstehen wird, soll der Netzplan zu einem späteren Zeitpunkt fortgeschrieben werden. Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet, sondern muss einem ortsnahen Gewässer zugeführt oder auf dem Grundstück gemeinwohlverträglich versickert werden. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. An der Straßenverkehrsfläche mit der vorhandenen Niederschlagswasserbeseitigung ändert sich nichts. Die Begründung zum Bebauungsplan enthält diese grundsätzlichen Aussagen bereits.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbands zustimmend zur Kenntnis. Das anfallende Schmutzwasser wird in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und das Gebiet bei der nächsten Netzplanüberarbeitung berücksichtigt.

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in brandschutzrechtlicher, landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Sicht. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 25 A „Rauher Siefen“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 A „Rauher Siefen“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    18.09.2019 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwassereinleitung erfolgt in den bestehenden Mischwasserkanal in der Straße „Rauher Siefen“. Da keine wesentliche Änderung für die vorhandene Abwasseranlage entstehen wird, soll der Netzplan zu einem späteren Zeitpunkt fortgeschrieben werden. Das anfallende Niederschlagswasser darf nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet, sondern muss einem ortsnahen Gewässer zugeführt oder auf dem Grundstück gemeinwohlverträglich versickert werden. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. An der Straßenverkehrsfläche mit der vorhandenen Niederschlagswasserbeseitigung ändert sich nichts. Die Begründung zum Bebauungsplan enthält diese grundsätzlichen Aussagen bereits.

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Aggerverbands zustimmend zur Kenntnis. Das anfallende Schmutzwasser wird in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet und das Gebiet bei der nächsten Netzplanüberarbeitung berücksichtigt.

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises in brandschutzrechtlicher, landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Sicht. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 25 A „Rauher Siefen“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 A „Rauher Siefen“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 11  
9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 "Hermesdorf" im Bereich "Eisenbahnstraße 2"  
Enthält Anlagen
III/177/2019  
Ö 12  
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Brölbahnstraße" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg"  
Enthält Anlagen
III/178/2019  
Ö 13  
1. Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen  
Enthält Anlagen
III/179/2019  
Ö 14  
Bebauungsplan Nr. 55 "Hermesdorf-Süd II" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m § 13a BauGB  
Enthält Anlagen
III/180/2019  
Ö 15  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 16  
Bekanntgaben      
N 17     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 18     Bekanntgaben