Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 24.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Sachstand Panarbora - Bericht des Geschäftsführers Herrn Friedhelm Kamps -      
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfragen der UWG-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Sachstandsbericht zur Anordnung des Zeichens 142 StVO-Wildwechsel auf der Lützinger Straße sowie der L324  
Enthält Anlagen
I/439/2014  
Ö 4.2  
Anfragen der FDP-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Bisherige Kosten des Investorenauswahlverfahrens "Alter Petz"  
Enthält Anlagen
I/433/2014  
Ö 4.2.2  
Kosten der Ertüchtigung Feuerwache Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/435/2014  
Ö 4.2.3  
Umbaukosten Bahnhofstraße, Vennstraße  
Enthält Anlagen
I/436/2014  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anträge CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Prüfung Teilnahme am "Förderprogramm von Gemeinbedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt nach Nr. 11.3 FRL Stadterneuerung 2008" zu Gunsten Hallenbades Vennstraße in Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/414/2014  
Ö 5.1.2  
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung der Straße "Auf der Kirchenhecke"  
Enthält Anlagen
I/415/2014  
Ö 5.2  
Anträge SPD-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Namensgebung der Strasse "KVP ARAL-Tankstelle bis L 324"  
Enthält Anlagen
I/416/2014  
Ö 5.2.2  
Herstellung eines Randstreifens als Gehweg im Bereich KVP An der Kirchenhecke bis Einmündung Pochestrasse      
Ö 5.2.3  
Straßenlampen und Überquerungshilfen an der L324  
Enthält Anlagen
I/418/2014  
Ö 5.2.4  
Aufstellen eines Verkehrsspiegels in Dickhausen  
Enthält Anlagen
I/419/2014  
Ö 5.2.5  
Halteverbot an der Gerberstraße  
Enthält Anlagen
I/420/2014  
Ö 5.2.6  
Sicherheit am Wartehäuschen an der K 17 bei Grünenbach  
Enthält Anlagen
I/421/2014  
Ö 5.2.7  
Überholverbot und Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der B 478 und Anbringung eines Verkehrsspiegels am Ruher Weg zur Einsicht in die B 478  
Enthält Anlagen
I/447/2014  
Ö 5.2.8  
Erhebung zu Umbaumaßnahmen und den damit verbundenen Kosten, Prüfung möglicher Fördermaßnahmen und Aufnahme des Antrages in die Haushaltsberatungen 2015 zum Thema Inklusion an unseren Schulen  
Enthält Anlagen
I/446/2014  
Ö 5.2.9  
Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Sanierung des Hallenbades an der Vennstraße sowie des Rathauses  
Enthält Anlagen
I/445/2014  
Ö 5.3  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 5.3.1  
30er Zone im Rentnersweg in der Ortschaft Schnörringen  
Enthält Anlagen
I/437/2014  
Ö 5.3.2  
Aufstellen von mehreren Aschenbechern am Busbahnhof  
Enthält Anlagen
I/438/2014  
Ö 5.4  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 5.4.1  
Einrichten einer Arbeitsgruppe zum Thema "Schwimmbad Vennstraße"  
Enthält Anlagen
I/434/2014  
Ö 5.5  
Anträge Bündnis90/Die Grünen      
Ö 5.5.1  
Einrichten einer Arbeitsgruppe Mobilität  
Enthält Anlagen
I/440/2014  
Ö 6  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 mit Investitionsprogramm bis 2018 und Haushaltsrede des Bürgermeisters      
Ö 7  
Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 03.09.2014 -
III/405/2014  
Ö 8  
Straßenumbenennung im Gewerbepark Hermesdorf II (Boxberg V); hier: Stichweg "Im Langenbacher Siefen" - siehe Ausschuss für Schule und Kultur v. 11.09.2014 -  
III/422/2014  
Ö 9  
Herstellung der Löschwasserversorgung in den Ortslagen Rölefeld, Grünenbach und Dickhausen  
III/429/2014  
Ö 10  
Beteiligung am LEADER-Verfahren im Oberbergischen Kreis und seinen Kommunen  
III/424/2014  
Ö 11  
Jahresabschluss 2013  
Enthält Anlagen
V/423/2014  
Ö 12  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2014  
Enthält Anlagen
V/444/2014  
Ö 13  
52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III"; Bebauungsplan Nr. 11F - Industriepark Hermesdorf III - der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 03.09.2014 -  
III/409/2014  
Ö 14  
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Waldbröl nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Industrieparks Hermesdorf III - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 03.09.2014 -  
III/410/2014  
Ö 15  
8. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach im Bereich Rossenbacher Straße / Hillesberg - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 03.09.2014 -
III/411/2014  
Ö 16  
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II"; Bebauungsplan Nr. 11 E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl  
III/426/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen und Hinweise des Aggerverbandes zustimmend zur Kenntnis. Bezüglich des Verbleibs des Niederschlagswassers ist in den jeweiligen Begründungen ausgeführt, dass dessen Beseitigung mittels geeigneter Leitungssysteme in den öffentlichen Regenwasserkanal der Karl-Benz-Straße (Trennsystem) erfolgen wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl werden die nach der ökologischen Bilanzierung durchzuführenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich mittels eines Städtebaulichen Vertrages gesichert. Dieser wird auch terminliche Regelungen zu Beginn und Fertigstellung der Maßnahmen enthalten. Auch der planinterne Ausgleich mit der Begrünungsmaßnahme B1 wird in den Städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis bezüglich des Außerkrafttretens des Landschaftsplanes mit der bauleitplanerischen Satzung zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat nimmt die Mitteilung des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht ebenfalls zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Hinweise des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht beachtet werden. Das Grundstück wird im Trennsystem an den bestehenden Trennkanal in der Karl-Benz-Straße angeschlossen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom:

 

Bezüglich der Stellungnahme der Deutschen Telekom und deren Telekommunikationslinien im Bereich des ehemaligen Wirtschaftsweges (Parzelle Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 485) stellt der Rat der Stadt Waldbröl fest, dass die Einziehung bereits in den 1970er-Jahren erfolgt ist. Die Fläche wurde an die Firma Gebr. Noiron veräert. Die Stadt Waldbröl wird darauf hinwirken, dass die geforderte beschränkte persönliche Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen wird.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Nach § 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB sollen landwirtschaftlich, als Wald oder Wohnzwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Da die Inanspruchnahme der Waldfläche im Plangebiet der Standortsicherung eines Betriebes dient, ist diese Maßnahme unverzichtbar. Bei einer eingriffsbedingten Inanspruchnahme von Wald ist eine Ersatzaufforstung vorzusehen. Dabei sind für Waldverluste und Eingriffe in den Wald der funktionsbezogene Ausgleich in Gebieten mit einem Waldanteil unter 40 % vollständig Erstaufforstungen vorzunehmen. Der einfache Flächenausgleich ist herzustellen. Dieser wurde mit dem Landesbetrieb Wald und Holz im vorliegenden Fall sowohl für den Grünlandbereich bei Waldbröl-Krahwinkel als auch für den von der Landwirtschaftskammer angesprochenen Acker nördlich von Waldbröl-Heide zur Anlegung eines Laubholzforstes abgestimmt. Andere geeignete Flächen stehen derzeit nicht zur Verfügung, so dass in der Abwägung der Belang des Waldes vorrangig zu berücksichtigen ist. Im Übrigen erfolgt die Anlegung der Ausgleichsmaßnahme nur mit Abstimmung mit den Eigentümern und Pächtern.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II“ der Stadt Waldbröl gemäß §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für den Bebauungsplan Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in seiner Sitzung am 24.09.2014 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit dem Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    24.09.2014 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Anregungen und Hinweise des Aggerverbandes zustimmend zur Kenntnis. Bezüglich des Verbleibs des Niederschlagswassers ist in den jeweiligen Begründungen ausgeführt, dass dessen Beseitigung mittels geeigneter Leitungssysteme in den öffentlichen Regenwasserkanal der Karl-Benz-Straße (Trennsystem) erfolgen wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat entspricht bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl werden die nach der ökologischen Bilanzierung durchzuführenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich mittels eines Städtebaulichen Vertrages gesichert. Dieser wird auch terminliche Regelungen zu Beginn und Fertigstellung der Maßnahmen enthalten. Auch der planinterne Ausgleich mit der Begrünungsmaßnahme B1 wird in den Städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis bezüglich des Außerkrafttretens des Landschaftsplanes mit der bauleitplanerischen Satzung zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat nimmt die Mitteilung des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht ebenfalls zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Hinweise des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht beachtet werden. Das Grundstück wird im Trennsystem an den bestehenden Trennkanal in der Karl-Benz-Straße angeschlossen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom:

 

Bezüglich der Stellungnahme der Deutschen Telekom und deren Telekommunikationslinien im Bereich des ehemaligen Wirtschaftsweges (Parzelle Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 485) stellt der Rat der Stadt Waldbröl bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung fest, dass die Einziehung bereits in den 1970er-Jahren erfolgt ist. Die Fläche wurde an die Firma Gebr. Noiron veräert. Die Stadt Waldbröl wird darauf hinwirken, dass die geforderte beschränkte persönliche Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen wird.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat weist bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Nach § 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB sollen landwirtschaftlich, als Wald oder Wohnzwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Da die Inanspruchnahme der Waldfläche im Plangebiet der Standortsicherung eines Betriebes dient, ist diese Maßnahme unverzichtbar. Bei einer eingriffsbedingten Inanspruchnahme von Wald ist eine Ersatzaufforstung vorzusehen. Dabei sind für Waldverluste und Eingriffe in den Wald der funktionsbezogene Ausgleich in Gebieten mit einem Waldanteil unter 40 % vollständig Erstaufforstungen vorzunehmen. Der einfache Flächenausgleich ist herzustellen. Dieser wurde mit dem Landesbetrieb Wald und Holz im vorliegenden Fall sowohl für den Grünlandbereich bei Waldbröl-Krahwinkel als auch für den von der Landwirtschaftskammer angesprochenen Acker nördlich von Waldbröl-Heide zur Anlegung eines Laubholzforstes abgestimmt. Andere geeignete Flächen stehen derzeit nicht zur Verfügung, so dass in der Abwägung der Belang des Waldes vorrangig zu berücksichtigen ist. Im Übrigen erfolgt die Anlegung der Ausgleichsmaßnahme nur mit Abstimmung mit den Eigentümern und Pächtern.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II“ der Stadt Waldbröl gemäß §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 3 Gegenstimmen und Enthaltung r den Bebauungsplan Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in seiner Sitzung am 24.09.2014 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit dem Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

Ö 17  
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  
III/428/2014  
N 18  
Vorsitz und stellvertretender Vorsitz der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG-NRW)  
I/442/2014  
Ö 19  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Wahlausschuss vom 04.06.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.04.2014 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 28.04.2014 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 01.04.2014 - Betriebsausschuss vom 24.03.2014 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 11.03.2014      
Ö 20  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 21     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 29.04.2014 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 28.04.2014 - Ausschuss für Schule und Kultur vom 01.04.2014 - Betriebsausschuss vom 24.03.2014 - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 11.03.2014      
N 22     Genehmigung von Dringlichen Entscheidungen      
N 22.1     Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Brücke über die Bahn im Verlauf des Brensbachweges in Waldbröl-Hermesdorf, 2. Bauabschnitt      
N 22.2     Vergabe der Ingenieurleistungen zum Bau des KVP B 256 Schladerner-/Nutscheidstraße sowie zum Ausbau der B256 vom KVP bis zur Einmündung Schönenbach und des Rad- und Gehweges von der Baumener Straße bis zum KVP      
N 22.3     Vergabe der Ingenieurleistungen zur Ertüchtigung der B 256 Schladerner Straße vom Ortseingang Büscherhof bis Höhe Einmündung Baumener Straße, 1. Bauabschnitt      
N 22.4     Vergabe der Arbeiten zur Erhöhung der Tragfähigkeit auf verkehrswichtigen Ortsverbindungsstraßen 2014 im Stadtgebiet      
N 22.5     Vergabe der Einrichtung einer Umleitungsstrecke zwischen Waldbröl und Schladern      
N 22.6     Vergabe der Arbeiten zur Deckensanierung im Vollausbau der B 256 Schladerner Straße mit KVP und Ausbau der Nutscheidstraße in Waldbröl      
N 22.7     Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Benroth      
N 22.8     Vergabe der Arbeiten zur Erhöhung der Tragfähigkeit auf der Geininger Straße und Deckensanierung auf einem Teilstück der Vennstraße      
N 22.9     Vergabe der Arbeiten zur Herstellung der Fahrbahnrandmarkierung auf den sanierten Ortsverbindungsstraßen      
N 22.10     Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von Schulbüchern für die städtischen Schulen für das Schuljahr 2014/15      
N 23     Grunderwerb für den geplanten Ausbau der Vennstraße und Gartenstraße in Waldbröl      
N 24     Vergabe der Arbeiten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Kalkberg / Körner- / Lessingstraße in Waldbröl      
N 25     Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Schleppers für den städt. Bauhof      
N 26     Neues Quartier Hochstraße - Traditionelle Mitte Waldbröls; hier: Grundstücksausschreibung und Investorenauswahlverfahren - siehe Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderungvom 03.09.2014      
N 27     Vergabe der Arbeiten für die Errichtung der Löschwasserleitung und die Erneuerung zweier Straßendurchlässe in Waldbröl-Geilenkausen. Die Submission ist am 18.09.2014, die Beschlussvorlage wird nachgereicht.      
N 28     Nichtöffentliche Bekanntgaben Mit freundlichen Grüßen Peter Koester