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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 09.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:41 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Bericht von Herrn Manfred Schröder, Vorstandsmitglied der Landesseniorenvertretung NRW, zum Thema Einrichtung eines Seniorenbeirates      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3.1  
B.U.N.D., Kreisgruppe Oberberg - Resolutionsantrag zu den Abkommen TTIP, CETA und TISA  
Enthält Anlagen
I/570/2015  
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfragen Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.1.1  
Gesundheitskarte für Asylbewerber  
Enthält Anlagen
I/586/2015  
Ö 4.2  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Flüchtlinge in Waldbröl und Resolution zur Flüchtlingsproblematik      
Ö 4.2.2  
Feuerwehr, Löschwasserversorgung, Brandschutzbedarfsplan, Personalinsolvenz  
Enthält Anlagen
I/588/2015  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Einstellung von Haushaltsmitteln zur Erstellung einer Konzeption zur Öffentlichkeitsarbeit zum geordneten Ablauf der Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich der Innenstadt  
Enthält Anlagen
I/559/2015  
Ö 6  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 mit Investitionsprogramm bis 2019 und Haushaltsrede des Bürgermeisters - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt      
Ö 7  
Vorstellung des zeitl. Ablaufs der Straßen- und Kanalbaumaßnahmen, Antrag der CDU-Fraktion gemäß §3 Abs 1 der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
I/560/2015  
Ö 8  
Beitritt der Klinikum Oberberg GmbH zur Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag (EKK eG)  
V/567/2015  
Ö 9  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich "Fahrenseifener Weg" und "Hanfgarten" der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.08.2015  
III/561/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.09.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

   
    20.08.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.09.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    09.09.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis und stellt fest, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig r die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 218) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.09.2015 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Fahrenseifener Weg“ und „Hanfgarten“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 10  
1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.08.2015  
III/562/2015  
Ö 11  
Einziehung einer Wegeteilfläche in Waldbröl-Hermesdorf, Oben im Appensiefen - Geänderter Text der Beschlussvorlage III/566/2015 und der zu beschließenden Satzung aufgrund neuer Flurstücksbezeichnunge siehe Ausschuss für Landwirtschaft, Umelt und Energie vom 25.08.2015  
III/584/2015  
Ö 12  
Erlass des 4. Nachtrags vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 24.06.2015  
III/568/2015  
Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Schillerstraße zwischen Nümbrechter Straße und Goethestraße  
III/576/2015  
Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Hölderlinstraße / Friedrich-Hebbel-Weg / Ernst-Wiechert-Weg"  
III/577/2015  
Ö 15  
Fortführung Klimaschutz: Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 24.06.2015  
III/574/2015  
Ö 16  
Austritt aus dem European Energy Award-Verfahren  
III/573/2015  
Ö 17  
Änderung der Richtlinien über Ehrungen vom 04.03.1976  
I/582/2015  
Ö 18  
Neu gefasster öffentlich-rechtlicher Betrauungsakt gegenüber a) der Klinikum Oberberg GmbH, b) der Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl GmbH  
Enthält Anlagen
V/569/2015  
Ö 19  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 01.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 10.06.2015 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 16.06.2015      
Ö 20  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 21     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 01.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 10.06.2015 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 16.06.2015      
N 22     Genehmigung der dringlichen Entscheidung vom 01.07.2015 zur Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Löschwasserbehälter in Dickhausen und Rölefeld      
N 23     Grundstücksangelegenheit; hier: Veräußerung der bebauten städtischen Grundstücksfläche Gemarkung Waldbröl, Flur 81, Flurstück-Nr.: 221, Hof- und Gebäudefläche, Kaiserstraße 59 (Dreifamilienhaus, derzeit leerstehend, vormals als Übergangswohnheim und Archiv genutzt), groß: 971 m² in Waldbröl      
N 24     Vergabe der Dachdeckerarbeiten zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 25     Vergabe der Fenster und Aluminiumtüren zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 26     Vergabe der Heizungsinstallation zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 27     Vergabe der Sanitärinstallation zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 28     Vergabe der Lüftungsinstallation zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 29     Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 30     Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl; Vergabe des Planungsauftrages für den Umbau des Kirchplatzes      
N 31     Vergabe der Gaslieferung für die Liegenschaften der Stadt Waldbröl für das Jahr 2015/2016      
N 32     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 33     Nichtöffentliche Bekanntgaben