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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 09.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:41 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Bericht von Herrn Manfred Schröder, Vorstandsmitglied der Landesseniorenvertretung NRW, zum Thema Einrichtung eines Seniorenbeirates      
Ö 3  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3.1  
B.U.N.D., Kreisgruppe Oberberg - Resolutionsantrag zu den Abkommen TTIP, CETA und TISA  
Enthält Anlagen
I/570/2015  
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfragen Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.1.1  
Gesundheitskarte für Asylbewerber  
Enthält Anlagen
I/586/2015  
Ö 4.2  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Flüchtlinge in Waldbröl und Resolution zur Flüchtlingsproblematik      
Ö 4.2.2  
Feuerwehr, Löschwasserversorgung, Brandschutzbedarfsplan, Personalinsolvenz  
Enthält Anlagen
I/588/2015  
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Einstellung von Haushaltsmitteln zur Erstellung einer Konzeption zur Öffentlichkeitsarbeit zum geordneten Ablauf der Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich der Innenstadt  
Enthält Anlagen
I/559/2015  
Ö 6  
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 mit Investitionsprogramm bis 2019 und Haushaltsrede des Bürgermeisters - Unterlagen werden in der Sitzung verteilt      
Ö 7  
Vorstellung des zeitl. Ablaufs der Straßen- und Kanalbaumaßnahmen, Antrag der CDU-Fraktion gemäß §3 Abs 1 der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
I/560/2015  
Ö 8  
Beitritt der Klinikum Oberberg GmbH zur Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag (EKK eG)  
V/567/2015  
Ö 9  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich "Fahrenseifener Weg" und "Hanfgarten" der Stadt Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.08.2015  
III/561/2015  
Ö 10  
1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für Waldbröl-Brenzingen - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 20.08.2015  
III/562/2015  
Ö 11  
Einziehung einer Wegeteilfläche in Waldbröl-Hermesdorf, Oben im Appensiefen - Geänderter Text der Beschlussvorlage III/566/2015 und der zu beschließenden Satzung aufgrund neuer Flurstücksbezeichnunge siehe Ausschuss für Landwirtschaft, Umelt und Energie vom 25.08.2015  
III/584/2015  
Ö 12  
Erlass des 4. Nachtrags vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 24.06.2015  
III/568/2015  
Ö 13  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Schillerstraße zwischen Nümbrechter Straße und Goethestraße  
III/576/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.Erschließungsanlage Schillerstraße A

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme Schillerstraße A zwischen Nümbrechter Straße und Kalkberg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Schillerstraße A wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 328.550,08 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  32.855,01 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 295.695,08 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 295.695,08 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 23.055 m².

 

Beitragsberechnung:

 

295.695,08 € zu verteilender Aufwand =    12,82564 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 23.055

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 16,0320 € bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 325, 160, 264, 263, 286, 228, 290, 261, 332, 349, 329,0 49, 103/47, 102/47, 101/47, 100/47, 46, 331, 330, 234, 347, 326

 

 

 

 

2.Erschließungsanlage Schillerstraße B

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme Schillerstraße B zwischen Kalkberg und Goethestraße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Schillerstraße B wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn als Mischverkehrsfläche sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endltig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 194.088,11

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  19.408,81

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 174.679,30

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 174.679,30 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen
  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 14.610 m².

 

Beitragsberechnung:

 

174.679,30 zu verteilender Aufwand =11,95615 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 14.610

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 14,94520 bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 54, Flurstück 261, 217,140,139, 135, 136, 222, 527, 258, 64, und Flur 59, Flurstück 360, 218, 232, 205, 233, 196, 195, 194, 361, 156, 155

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    09.09.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

1.Erschließungsanlage Schillerstraße A

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme Schillerstraße A zwischen Nümbrechter Straße und Kalkberg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Schillerstraße A wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 328.550,08 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  32.855,01 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 295.695,08 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 295.695,08 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 23.055 m².

 

Beitragsberechnung:

 

295.695,08 € zu verteilender Aufwand =    12,82564 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 23.055

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 16,0320 € bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 325, 160, 264, 263, 286, 228, 290, 261, 332, 349, 329,0 49, 103/47, 102/47, 101/47, 100/47, 46, 331, 330, 234, 347, 326

 

 

 

 

2.Erschließungsanlage Schillerstraße B

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme Schillerstraße B zwischen Kalkberg und Goethestraße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Schillerstraße B wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn als Mischverkehrsfläche sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 194.088,11

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  19.408,81

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 174.679,30

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 174.679,30 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen
  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 14.610 m².

 

Beitragsberechnung:

 

174.679,30 zu verteilender Aufwand =11,95615 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 14.610

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 14,94520 bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 54, Flurstück 261, 217,140,139, 135, 136, 222, 527, 258, 64, und Flur 59, Flurstück 360, 218, 232, 205, 233, 196, 195, 194, 361, 156, 155

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Hölderlinstraße / Friedrich-Hebbel-Weg / Ernst-Wiechert-Weg"  
III/577/2015  
Ö 15  
Fortführung Klimaschutz: Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 24.06.2015  
III/574/2015  
Ö 16  
Austritt aus dem European Energy Award-Verfahren  
III/573/2015  
Ö 17  
Änderung der Richtlinien über Ehrungen vom 04.03.1976  
I/582/2015  
Ö 18  
Neu gefasster öffentlich-rechtlicher Betrauungsakt gegenüber a) der Klinikum Oberberg GmbH, b) der Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl GmbH  
Enthält Anlagen
V/569/2015  
Ö 19  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 01.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 10.06.2015 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 16.06.2015      
Ö 20  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 21     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 01.06.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 10.06.2015 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 16.06.2015      
N 22     Genehmigung der dringlichen Entscheidung vom 01.07.2015 zur Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Löschwasserbehälter in Dickhausen und Rölefeld      
N 23     Grundstücksangelegenheit; hier: Veräußerung der bebauten städtischen Grundstücksfläche Gemarkung Waldbröl, Flur 81, Flurstück-Nr.: 221, Hof- und Gebäudefläche, Kaiserstraße 59 (Dreifamilienhaus, derzeit leerstehend, vormals als Übergangswohnheim und Archiv genutzt), groß: 971 m² in Waldbröl      
N 24     Vergabe der Dachdeckerarbeiten zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 25     Vergabe der Fenster und Aluminiumtüren zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 26     Vergabe der Heizungsinstallation zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 27     Vergabe der Sanitärinstallation zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 28     Vergabe der Lüftungsinstallation zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 29     Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten zum Neubau und Umbau der Feuerwache Waldbröl      
N 30     Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl; Vergabe des Planungsauftrages für den Umbau des Kirchplatzes      
N 31     Vergabe der Gaslieferung für die Liegenschaften der Stadt Waldbröl für das Jahr 2015/2016      
N 32     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 33     Nichtöffentliche Bekanntgaben