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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Maik Steiniger      
Ö 2  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 3  
Anfragen von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 3.1  
Anfragen der SPD-Fraktionen      
Ö 3.1.1  
Waldparzellen der Stadt  
Enthält Anlagen
I/190/2019  
Ö 3.1.2  
Brandschutzbedarfsplan  
Enthält Anlagen
I/191/2019  
Ö 3.2  
Anfrage der UWG - Fraktion      
Ö 3.2.1  
Löschwasserversorgung im gesamten Stadtgebiet inkl. Kosten zu ihrer Sicherstellung  
Enthält Anlagen
I/207/2019  
Ö 3.3  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 3.3.1  
Kontrolle Kinderarbeit  
Enthält Anlagen
I/214/2019  
Ö 4  
Energiekonzept für das Schul- und Sportzentrum  
Enthält Anlagen
I/192/2019  
Ö 5  
Anträge von Fraktionen und Stadtverordneten      
Ö 5.1  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Umstellung der Fahrzeugflotte der Verwaltung auf Elektrofahrzeuge und Installation einer Ladesäule am Standort Bürgerdorf  
Enthält Anlagen
I/196/2019  
Ö 5.1.2  
Auswirkungen von Entscheidungen auf den Klimawandel  
Enthält Anlagen
I/195/2019  
Ö 5.1.3  
Übernahme des Königsbornparks u.a. Grünanlagen durch die Stadt Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/194/2019  
Ö 5.1.4  
Mähen von Straßenrändern  
Enthält Anlagen
I/215/2019  
Ö 5.2  
Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 5.2.1  
Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzeptes von 2011  
Enthält Anlagen
I/197/2019  
Ö 5.2.2  
Beschluss über das Verbot von Herbiziden mit Glyphosat und weiterer Pestizide  
Enthält Anlagen
I/198/2019  
Ö 5.2.3  
Einladung d. Leiters "Mobilitätsmanagement VRS" in den Ausschuss f. Bauen u. Verkehr  
Enthält Anlagen
I/199/2019  
Ö 5.2.4  
Übernahme Königsbornpark durch die Stadt - Verhandlungen mit dem Klinikum Oberberg  
Enthält Anlagen
I/213/2019  
Ö 5.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 5.3.1  
Umbesezung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie sowie im Ausschuss für Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/216/2019  
Ö 5.3.2  
Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Digitalisierung und Breitbandausbau  
Enthält Anlagen
I/217/2019  
Ö 5.4  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen - Sachstandsbericht zum Erlass einer ordnunsgbehördlichen Verordnung gemäß § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW in Verbindung mit §§ 22 und 29 Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Saatkrähenbrutkolonie im Königsbornpark in Waldbröl durch den Oberbergischen Kreis  
Enthält Anlagen
I/200/2019  
Ö 5.5  
Finanzierung der Waldbröler Tafel, Oberberg-Süd      
Ö 5.5.1  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion  
Enthält Anlagen
I/227/2019  
Ö 5.5.2  
Antrag der SPD-Fraktion  
Enthält Anlagen
I/225/2019  
Ö 5.5.3  
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen  
Enthält Anlagen
I/226/2019  
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2019  
Enthält Anlagen
V/209/2019  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 113 "Bröl - Neuer Weg II - der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.08.2019  
Enthält Anlagen
III/157/2019  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 24 B "Heidberg-Süd" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsörderung vom 28.08.2019  
Enthält Anlagen
III/174/2019  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 25 A "Rauher Siefen" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.08.2019  
Enthält Anlagen
III/175/2019  
Ö 10  
9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 "Hermesdorf" im Bereich "Eisenbahnstraße 2" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.08.2019  
Enthält Anlagen
III/177/2019  
Ö 11  
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Brölbahnstraße" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.08.2019  
Enthält Anlagen
III/178/2019  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher, brandschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die angeregte Bodenuntersuchung hat bereits stattgefunden.

 

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“ gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“, Gemarkung Waldbröl, Flur 76, Flurstücke Nr. 120, 250, 251, 307, 308, 407, 408 und 410, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    28.08.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei einer Enthaltung einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung und den Satzungsbeschluss:

 

 

Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher, brandschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die angeregte Bodenuntersuchung hat bereits stattgefunden.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“ gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“, Gemarkung Waldbröl, Flur 76, Flurstücke Nr. 120, 250, 251, 307, 308, 407, 408 und 410, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    18.09.2019 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

 

 

Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher, brandschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die angeregte Bodenuntersuchung hat bereits stattgefunden.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“ gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“, Gemarkung Waldbröl, Flur 76, Flurstücke Nr. 120, 250, 251, 307, 308, 407, 408 und 410, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ö 12  
1. Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.08.2019  
Enthält Anlagen
III/179/2019  
Ö 13  
Bebauungsplan Nr. 55 "Hermesdorf-Süd II" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.08.2019  
Enthält Anlagen
III/180/2019  
Ö 14  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße Ernst-Wiechert-Weg "West" zwischen Hölderlinstraße und Ernst-Moritz-Arndt-Straße  
III/185/2019  
Ö 15  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße Sudermannweg "Nord" zwischen Eichendorffweg und Ernst-Wiechert-Weg  
III/186/2019  
Ö 16  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße "Auf der Taschen"  
III/187/2019  
Ö 17  
Aufgabe der Windelcontainer am Bauhof Waldbröl zum 31.12.2019  
II/208/2019  
Ö 18  
Genehmigung von Niederschriften folgender Ausschüsse; öffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur v. 19.06.2019 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 02.07.2019 - Betriebsausschuss vom 13.12.2018 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 20.05.2019 und 08.07.2019 - Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Bauen und Verkehr vom 27.05.2019 - Ausschuss für Soziales und Sport vom 07.05.2019      
Ö 19  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 20     Genehmigung von Niederschriften folgender Ausschüsse; nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur v. 19.06.2019 - Ausschuss für Bauen und Verkehr v. 02.07.2019 - Betriebssausschuss vom 13.12.2018 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 20.05.2019 und 08.07.2019 - Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Bauen und Verkehr vom 27.05.2019 - Ausschuss für Soziales und Sport vom 07.05.2019      
N 21     Vergabe von städt. Räumlichkeiten an Dritte      
N 22     Fusion der Civitec - Vortrag des Geschäftsführers der Civitec, Herrn Neunkirchen      
N 23     Vergabe der Arbeiten zur Erhöhung der Tragfähigkeit von verkehrswichtigen Ortsverbindungsstraßen im Stadtgebiet Waldbröl einschließlich der Erdarbeiten zur Herstellung einer Löschwasserleitung für die Ortslage Propach      
N 24     Vergabe der Rohrverlegearbeiten zur Errichtung einer Löschwasserleitung für die Ortslage Propach einschließlich der Lieferung der Rohrmaterialien      
N 25     Vergabe der Ingenieurleistungen zum Umbau der B 256 Kaiserstraße in eine Einbahnstraße zwischen dem KVP B256 Kaiser-/ Garten-/ Brölbahnstraße und der Einmündung B 256 Kaiser-/ Friedenstraße      
N 25.1     Nachtrag zum Auftrag vom 07.08.2015 an die Planergemeinschaft Donner und Marenbach/ ASS Hamerla Gruss-Rinck Wegmann und Partner, Leistungsphasen 2-5      
N 25.2     Leistungsphasen 6-8, sowie Bauleitung und Bauvermessung an die Planergemeinschaft Donner und Marenbach/ ASS Hamerla Gruss-Rinck Wegmann und Partner      
N 26     Vergabe der Ingenieurleistungen zum Ausbau der Passagen zwischen Kaiserstraße und Bergstraße sowie Alte Rathausstraße Leistungsphasen 1-9, an die Planergemeinschaft Donner und Marenbach/ ASS Hamerla Gruss-Rinck Wegmann und Partner      
N 27     Genehmigung von dringlichen Entscheidungen      
N 27.1     Teilaufhebung des Sperrvermerks Kst. 1.01.10, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Sanierung Bürgerhaus, SK 523140, für die Erneuerung des Heizkessels im Bürgerhaus      
N 27.2     Vergabe Werkraum Realschule      
N 28     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 29     Nichtöffentliche Bekanntgaben