Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Straße Sudermannweg „Nord“ zwischen Eichendorffweg und Ernst-Wiechert-Weg um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Sudermannweg „Nord“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte
beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 282.961,76 €
nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 28.296,18 €
wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 254.665,59 €
auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 254.665,59 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 35.689 m².
Beitragsberechnung:
254.665,59 € zu verteilender Aufwand =7,1357. € / m² bei I-Vollgeschoss
Gesamtverteilfläche 35.689 m²
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf Flur 61, Flurstück Nr. 447, 255, 253, 264, 314, 257, 413, 448, 449, 450, 201, 325, 112, 191, 190, 82/15, 83/15, 446.
Im Auftrag
Kaesberg