Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 15.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Energieorientierte Analyse des städtischen Fuhrparks  
Enthält Anlagen
I/038/2012  
Ö 3.1.2  
Überprüfung der städtischen Telefonkosten zwecks Feststellung von Einsparpotential  
Enthält Anlagen
I/039/2012  
Ö 3.1.3  
Sachstand über die Arbeiten der Firma ASS  
Enthält Anlagen
I/040/2012  
Ö 3.2  
Anfragen der FDP-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Brandschutz, Zustand des Gebäudes, evtl. anderweitige Unterbringung der Bewohner im Durchgangs- bzw. Obdachlosenheim Kaiserstraße 59  
Enthält Anlagen
I/046/2012  
Ö 3.2.2  
Freihalten des Geländes von unbefugten Personen außerhalb der Öffnunsgzeiten von Schulen und Kindergärten  
Enthält Anlagen
I/047/2012  
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
-Einführung einer Verkehrsberuhigung im Bereich Kapellenweg, Kucksberg, Junkerweg  
I/041/2012  
Ö 4.2  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Gestaltung der Toilettenanlage in der Markthalle  
Enthält Anlagen
I/042/2012  
Ö 4.2.2  
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Ortsausgang Waldbröl bis Ortseingang Ziegenhardt auf 70 km/h  
Enthält Anlagen
I/043/2012  
Ö 4.2.3  
Umbesetzung von Ausschüssen  
Enthält Anlagen
I/044/2012  
Ö 4.3  
Antrag der UWG-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Antrag auf mindestens 3 weitere Taxikonzessionen für das Stadtgebiet Waldbröl  
Enthält Anlagen
I/045/2012  
Ö 4.4  
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen      
Ö 4.4.1  
Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Wiehltalbahn"  
I/048/2012  
Ö 4.5  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.5.1  
Sauberkeit im Schulzentrum  
Enthält Anlagen
I/049/2012  
Ö 4.5.2  
Alkohol- und Rauchverbot auf dem Gelände der städtischen Schulen und Kindergärten sowie Sportanlagen  
Enthält Anlagen
I/050/2012  
Ö 4.6  
Antrag des StV. Greb - Einrichtung einer Beschwerdestelle für den Abwasserbereich  
Enthält Anlagen
I/051/2012  
Ö 5  
Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2011  
V/037/2012  
Ö 6  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Waldbröl 2012  
II/031/2012  
Ö 7  
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen - Nord - siehe Ausschuss Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.02.2012 -  
III/025/2012  
Ö 8  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren - siehe Ausschuss Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.02.2012 -  
III/026/2012  
    VORLAGE
   

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) in Verbindung mit § § 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 15.02.2012 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl Gemarkung Waldbröl, Flur 25, Flurstück Nr. 524, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

   
    01.02.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgenden

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) in Verbindung mit § § 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 15.02.2012 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl Gemarkung Waldbröl, Flur 25, Flurstück Nr. 524, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.02.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 – Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) in Verbindung mit § § 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in seiner Sitzung am 15.02.2012 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl Gemarkung Waldbröl, Flur 25, Flurstück Nr. 524, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Hoff im Bereich Heppenberg - siehe Ausschuss Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.02.2012 -  
III/027/2012  
Ö 10  
7. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Rossenbach - siehe Ausschuss Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.02.2012 -  
III/028/2012  
Ö 11  
Aufhebung der Satzung über die Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und Fahrenseifen vom 05.10.2011 sowie Erlass einer neuen Satzung  
III/033/2012  
Ö 12  
Vorzeitige Mittelfreigabe für den Haushaltsplan 2012  
Enthält Anlagen
III/034/2012  
Ö 13  
Haushaltsplanung 2012; Einrichtung OGS Wiedenhof (Anbau)  
V/035/2012  
Ö 14  
Abwassergebühren 2012 - siehe Betriebsausschuss v. 02.02.2012 -
Enthält Anlagen
IV/029/2012  
Ö 15  
Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur v. 15.11.2011      
Ö 16  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 17     Antrag der FDP-Fraktion auf Verkauf des Objektes Kaiserstr. 59      
N 18     Stärkungspakt Stadtfinanzen;      
N 19     Nachtrag zur Vereinbarung der Stadt Waldbröl und der Gemeinde Windeck über die Entsorgung von Schmutzwasser - siehe Betriebsausschuss vom 02.02.2012      
N 20     Genehmigung von Niederschriften - nichtöffentlicher Teil - Ausschuss für Schule und Kultur v. 15.11.2011      
N 21     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 22     Nichtöffentliche Bekanntgaben