Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landrates:
Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Landrates:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer und bodenschutzrechtlicher Sicht mit den entsprechenden Hinweisen zustimmend zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach – Sportplatz gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.
11.08.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl
einstimmig folgende Beschlussfassung:
Beschluss
zur Stellungnahme des Landrates:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus
landschaftspflegerischer und bodenschutzrechtlicher Sicht mit den
entsprechenden Hinweisen zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss
zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Der Stadtrat
beschließt die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im
Bereich Schönenbach – Sportplatz gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch mit den
Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.
13.08.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss zur Stellungnahme des Landrates:
Beschluss
zur Stellungnahme des Landrates:
Der
Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus
landschaftspflegerischer und bodenschutzrechtlicher Sicht mit den
entsprechenden Hinweisen zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss
zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach –
Sportplatz gemäß §§ 2 und 5 Baugesetzbuch mit den Darstellungen des
Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.
Grundstücksangelegenheit;
hier: 1. Veräußerung einer Teilfläche der städtischen Parkplatzfläche Friedenstraße
und
2. Ankauf des Grundbesitzes Kaiserstraße 70 und 72 in Waldbröl