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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 13.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gesamtschule Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen-Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
Antrag des VVV - Kreisverkehrmaßnahmen Kaiserstraße/Brölbahnstraße und Kaiserstraße/Boxberg      
Ö 2.2  
Antrag des RS 19 Waldbröl - Einbau einer Kunstrasendecke am Sportplatz Maibuche      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Sachstand Umrüstung der Heizzentrale der Roseggerschule      
Ö 3.1.2  
Sachstand Grünphasensteuerung Kaiserstraße/Bereich Boxberg      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Bau eines Radweges zur Verbindung ins Industriegebiet      
Ö 4.1.2  
Ausschussbesetzung      
Ö 4.1.3  
Einrichtung eines Kinderspielplatzes in Hermesdorf      
Ö 4.1.4  
Senkung der Kosten für die Strassenbeleuchtung      
Ö 4.1.5  
Einrichtung eines Jugend- u. Seniorenbeirates      
Ö 4.1.6  
Behindertengerechter Eingang für die Bücherei      
Ö 4.2  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Ausschussumbesetzung      
Ö 4.2.2  
Einrichtung eines Jugendbeirates      
Ö 4.2.3  
Geschwindigkeitsbeschränkung/Querungshilfe im Ortsteil Waldbröl/Romberg      
Ö 4.2.4  
Entlastung der Verkehrssituation in Waldbröl      
Ö 4.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Tourismusförderung in Waldbröl      
Ö 4.3.2  
Entlastungsstraße      
Ö 4.3.3  
Feinstaubmessung auf der Kaiserstraße      
Ö 4.3.4  
Brückenerweiterung Boxbergkreisel      
Ö 4.3.5  
Umsetzung eines Ratsbeschlusses v. 16.05.07      
Ö 4.4  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.4.1  
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Übernahme der Stromversorgungsnetze      
Ö 4.4.2  
Planung des Kreisverkehrsplatzes Boxberg mit Durchführung der Eisenbahnlinie      
Ö 4.4.3  
Rücknahme der Klage i. S. Wiehltalbahn      
Ö 4.4.4  
Königsbornpark      
Ö 4.4.5  
Jahreskarte für Senioren      
Ö 5  
Endgültige Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters vom 08.06.2008     10/548/2008  
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2008  
20/552/2008  
Ö 7  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Hecke  
60/528/2008  
Ö 8  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rölefeld  
60/534/2008  
Ö 9  
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach - Sportplatz  
60/550/2008  
Ö 10  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl (Art und Maß der baulichen Nutzung)  
60/551/2008  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  
60/553/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

 

Zu 1. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Industrie- und Handelskammer zu Köln zur Kenntnis.

 

 

zu 2. Stellungnahme Staatl. Umweltamt Köln:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl bisher der Bebauungsplan Nr. 8 – Schul- und Sportzentrum – der Stadt Waldbröl rechtsgültig war. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt die Überplanung des bestehenden Gebietes, insbesondere zur rechtlichen Absicherung des Ausbaus der Brölbahnstraße. Städtebauliche Neuordnungen in diesem Gebiet erfolgen mittels Herabzonung von Gewerbegebiet in Mischgebiet. Neue Baurechte werden nicht geschaffen. Nahezu sämtliche Bauvorhaben, die der Bebauungsplan planungsrechtlich absichert, sind bereits vor 1996 vorhanden gewesen. Somit ist im Rahmen der Bauleitplanung die Argumentation des Staatl. Umweltamtes nicht relevant. Im Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl entwässert das gesamte Gebiet im Mischsystem. Einleitungen in den Waldbrölbach für an dieses Gewässer angrenzende Grundstücke sind möglich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:

 

Der Stadtrat gibt der Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Die entsprechenden Hinweise werden aufgenommen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Handwerkskammer:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme der Handwerkskammer statt. Der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Waldbröl, der im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes festgelegt wird, umfasst auch den Bereich Brölbahnstraße westlicher Teil. Das Sondergebiet Brölbahnstraße / Raabeweg ist im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung bereits rechtskräftig mit Sortimentsbeschränkungen ausgewiesen worden. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst ausschließlich Mischgebiete, so dass hier kein großflächiger Einzelhandel zulässig ist.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet. Der Stadtrat stellt fest, dass im gesamten Plangebiet der Waldbrölbach nicht verrohrt ist, sondern als offenes Fließgewässer verläuft.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die 2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

   
    11.08.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Industrie- und Handelskammer zu Köln zur Kenntnis.

 

 

zu 2. Stellungnahme Staatl. Umweltamt Köln:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl bisher der Bebauungsplan Nr. 8 – Schul- und Sportzentrum – der Stadt Waldbröl rechtsgültig war. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt die Überplanung des bestehenden Gebietes, insbesondere zur rechtlichen Absicherung des Ausbaus der Brölbahnstraße. Städtebauliche Neuordnungen in diesem Gebiet erfolgen mittels Herabzonung von Gewerbegebiet in Mischgebiet. Neue Baurechte werden nicht geschaffen. Nahezu sämtliche Bauvorhaben, die der Bebauungsplan planungsrechtlich absichert, sind bereits vor 1996 vorhanden gewesen. Somit ist im Rahmen der Bauleitplanung die Argumentation des Staatl. Umweltamtes nicht relevant. Im Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl entwässert das gesamte Gebiet im Mischsystem. Einleitungen in den Waldbrölbach für an dieses Gewässer angrenzende Grundstücke sind möglich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:

 

Der Stadtrat gibt der Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Die entsprechenden Hinweise werden aufgenommen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Handwerkskammer:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme der Handwerkskammer statt. Der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Waldbröl, der im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes festgelegt wird, umfasst auch den Bereich Brölbahnstraße westlicher Teil. Das Sondergebiet Brölbahnstraße / Raabeweg ist im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung bereits rechtskräftig mit Sortimentsbeschränkungen ausgewiesen worden. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst ausschließlich Mischgebiete, so dass hier kein großflächiger Einzelhandel zulässig ist.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet. Der Stadtrat stellt fest, dass im gesamten Plangebiet der Waldbrölbach nicht verrohrt ist, sondern als offenes Fließgewässer verläuft.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Sachkundiger Bürger Werner Roth hat seine Befangenheit erklärt und an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

 

 

 

 

   
    13.08.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Industrie- und Handelskammer zu Köln zur Kenntnis.

 

 

zu 2. Stellungnahme Staatl. Umweltamt Köln:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl bisher der Bebauungsplan Nr. 8 – Schul- und Sportzentrum – der Stadt Waldbröl rechtsgültig war. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt die Überplanung des bestehenden Gebietes, insbesondere zur rechtlichen Absicherung des Ausbaus der Brölbahnstraße. Städtebauliche Neuordnungen in diesem Gebiet erfolgen mittels Herabzonung von Gewerbegebiet in Mischgebiet. Neue Baurechte werden nicht geschaffen. Nahezu sämtliche Bauvorhaben, die der Bebauungsplan planungsrechtlich absichert, sind bereits vor 1996 vorhanden gewesen. Somit ist im Rahmen der Bauleitplanung die Argumentation des Staatl. Umweltamtes nicht relevant. Im Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl entwässert das gesamte Gebiet im Mischsystem. Einleitungen in den Waldbrölbach für an dieses Gewässer angrenzende Grundstücke sind möglich.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Die entsprechenden Hinweise werden aufgenommen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Handwerkskammer:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig der Stellungnahme der Handwerkskammer statt. Der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Waldbröl, der im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes festgelegt wird, umfasst auch den Bereich Brölbahnstraße westlicher Teil. Das Sondergebiet Brölbahnstraße / Raabeweg ist im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung bereits rechtskräftig mit Sortimentsbeschränkungen ausgewiesen worden. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst ausschließlich Mischgebiete, so dass hier kein großflächiger Einzelhandel zulässig ist.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis. Die gesetzlichen Bestimmungen werden beachtet. Der Stadtrat stellt fest, dass im gesamten Plangebiet der Waldbrölbach nicht verrohrt ist, sondern als offenes Fließgewässer verläuft.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die 2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

Ö 12  
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Talstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
60/556/2008  
Ö 13  
12. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11 A - Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II - der Stadt Waldbröl im Bereich Adolf-Kolping-Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
60/557/2008  
Ö 14  
46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Naturerlebnispark Nutscheid; Bebauungsplan Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - der Stadt Waldbröl  
60/558/2008  
Ö 15  
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl  
60/555/2008  
Ö 16  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach  
60/529/2008  
Ö 17  
Gemeinsamer Antrag vom 05.03.2008 der Firma Giacomini und der Eheleute Margit und Hartmut Lichtinghagen auf Einziehung und anschließender Veräußerung eines Teilstückes der Robert-Bosch-Straße
60/554/2008  
Ö 18  
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 47 in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und gleichzeitige Widmung als Gemeindestraße  
60/559/2008  
Ö 19  
Mitwirkungspflicht von Grundstückseigentümern bei der Erhebung von Abwassergebühren; hier: XXV. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 10.12.1987
Enthält Anlagen
81/517/2008  
Ö 20  
Gremienbesetzung Aggerverband  
10/547/2008  
Ö 21  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil - Betriebsausschusses vom 24.04.2008 und 19.06.2008 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport vom 05.05.2008 - Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales vom 23.06.2008 - Ausschusss für Stadtentwicklung und Bauen vom 26.05.2008 - Vergabeausschuss vom 24.06.2008      
Ö 22  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 23     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil - siehe TOP 10      
N 24     Personalangelegenheiten - Übernahme Patrik Lang      
N 25     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung - Deckensanierung - siehe Vergabe-Ausschuss Sitzungsdrucksache Nr. 60/544/2008      
N 26     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung - Auftragüberschreitung im Zuge der Ortsentwässerung Krahwinkel      
N 27     Grundstücksangelegenheit; hier: 1. Veräußerung einer Teilfläche der städtischen Parkplatzfläche Friedenstraße und 2. Ankauf des Grundbesitzes Kaiserstraße 70 und 72 in Waldbröl      
N 28     Übernahme einer Ausfallbürgschaft      
N 29     Stundung, Niederschlagung u. Erlass von Forderungen - Vortrag erfolgt in der Sitzung -      
N 30     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 31     Nichtöffentliche Bekanntgaben