Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl – Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Stadtrat beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
11.08.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Der
Rat beschließt die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Waldbröl – Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1
BauGB zu beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt
weiterhin dem Stadtrat die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
13.08.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Aufstellung der 40. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl – Zentraler
Versorgungsbereich Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Stadtrat beschließt die
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Grundstücksangelegenheit;
hier: 1. Veräußerung einer Teilfläche der städtischen Parkplatzfläche Friedenstraße
und
2. Ankauf des Grundbesitzes Kaiserstraße 70 und 72 in Waldbröl