Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 13.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gesamtschule Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen-Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 2.1  
Antrag des VVV - Kreisverkehrmaßnahmen Kaiserstraße/Brölbahnstraße und Kaiserstraße/Boxberg      
Ö 2.2  
Antrag des RS 19 Waldbröl - Einbau einer Kunstrasendecke am Sportplatz Maibuche      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfragen der SPD-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Sachstand Umrüstung der Heizzentrale der Roseggerschule      
Ö 3.1.2  
Sachstand Grünphasensteuerung Kaiserstraße/Bereich Boxberg      
Ö 4  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Bau eines Radweges zur Verbindung ins Industriegebiet      
Ö 4.1.2  
Ausschussbesetzung      
Ö 4.1.3  
Einrichtung eines Kinderspielplatzes in Hermesdorf      
Ö 4.1.4  
Senkung der Kosten für die Strassenbeleuchtung      
Ö 4.1.5  
Einrichtung eines Jugend- u. Seniorenbeirates      
Ö 4.1.6  
Behindertengerechter Eingang für die Bücherei      
Ö 4.2  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Ausschussumbesetzung      
Ö 4.2.2  
Einrichtung eines Jugendbeirates      
Ö 4.2.3  
Geschwindigkeitsbeschränkung/Querungshilfe im Ortsteil Waldbröl/Romberg      
Ö 4.2.4  
Entlastung der Verkehrssituation in Waldbröl      
Ö 4.3  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.3.1  
Tourismusförderung in Waldbröl      
Ö 4.3.2  
Entlastungsstraße      
Ö 4.3.3  
Feinstaubmessung auf der Kaiserstraße      
Ö 4.3.4  
Brückenerweiterung Boxbergkreisel      
Ö 4.3.5  
Umsetzung eines Ratsbeschlusses v. 16.05.07      
Ö 4.4  
Anträge der SPD-Fraktion      
Ö 4.4.1  
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Übernahme der Stromversorgungsnetze      
Ö 4.4.2  
Planung des Kreisverkehrsplatzes Boxberg mit Durchführung der Eisenbahnlinie      
Ö 4.4.3  
Rücknahme der Klage i. S. Wiehltalbahn      
Ö 4.4.4  
Königsbornpark      
Ö 4.4.5  
Jahreskarte für Senioren      
Ö 5  
Endgültige Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters vom 08.06.2008     10/548/2008  
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2008  
20/552/2008  
Ö 7  
Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Hecke  
60/528/2008  
Ö 8  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rölefeld  
60/534/2008  
Ö 9  
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schönenbach - Sportplatz  
60/550/2008  
Ö 10  
Einfacher Bebauungsplan Nr. 63 - Wochenendhausgebiet Happach - der Stadt Waldbröl (Art und Maß der baulichen Nutzung)  
60/551/2008  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 9 - Brölbahnstraße - der Stadt Waldbröl  
60/553/2008  
Ö 12  
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Talstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
60/556/2008  
Ö 13  
12. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11 A - Industrie- und Gewerbegebiet Boxberg II - der Stadt Waldbröl im Bereich Adolf-Kolping-Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB  
60/557/2008  
Ö 14  
46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Naturerlebnispark Nutscheid; Bebauungsplan Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - der Stadt Waldbröl  
60/558/2008  
Ö 15  
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl  
60/555/2008  
Ö 16  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach  
60/529/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des RWE bezüglich der vorhandenen Niederspannungsfreileitung zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich des Netzplanes zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Wasserleitungsverein Grünenbach – Rölefeld – Eiershagen e.V.:

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Grünenbach – Rölefeld - Eiershagen e.V. zurück. Bei der vorliegenden Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach handelt es sich um eine Angebotsplanung. Zur gesicherten Erschließung zählt auch die Wasserversorgung. Eine Baugenehmigung kann erst erteilt werden, wenn diese Problematik gelöst ist.

 

Der Vortrag des Wasserleitungsvereines ist kein Hinderungsgrund für die Inkraftsetzung der Ergänzungssatzung. Das auszuweisende Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57, ist bereits von der Grünenbacher Straße her angeschlossen. Sollten die neuen Bauplätze von dort aus nicht versorgt werden können, müssen die Bauherren ggf. auf eigene Kosten die erforderliche Wasserleitung in den öffentlichen Straßen verlegen oder die Investition des Wasserleitungsvereins abwarten.

 

Den Argumenten des Wasserleitungsvereins auf Zerstörung der Dorfstruktur und des Dorfbildes durch Ausweisung von Bauland in Grünenbach wird nachdrücklich widersprochen. Die gesamte Ortslage Grünenbach ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl mit Wohnbaufläche dargestellt und deshalb auch für eine weitere Wohnbebauung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine städtebaulich geordnete Entwicklung, indem neue Baugrundstücke ausschließlich entlang bestehender Erschließungsanlagen ausgewiesen werden. Die Grundstückszuschnitte weisen durchweg dorftypische Größen auf. Die weitere Baulandentwicklung bis 2015 ist nicht absehbar.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Die Kompensationsmaßnahme K1 stellt eine landschaftsökologisch wertvolle Aufwertung am südwestlichen Ortsrand von Grünenbach dar. Diese Maßnahme hat die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde gefunden. Landwirtschaftliche Flächen gehen nur in einer Größenordnung von 1.450 m² verloren. Es verbleibt eine im Zusammenhang zu bewirtschaftende Restfläche in ausreichender Größe. Um keinen Zerschneidungsschaden auszulösen, wurde die Maßnahme entlang bestehender Wirtschaftswege geplant.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass als Alternative zu der Kompensationsmaßnahme K1 auch das einzurichtende städtische Ökokonto in Anspruch genommen werden kann. Dies setzt jedoch die Zustimmung der Eigentümerin voraus.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt den Vorgaben des Oberbergischen Kreises statt. Der Städtebauliche Vertrag wird allerdings erst abgeschlossen, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt.

 

 

Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach im Bereich „Kremberg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 13.08.2008 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Grünenbach in der Fassung der 1. Ergänzung vom 07.08.2002 wird im Bereich „Kremberg“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    11.08.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt  die Hinweise des RWE bezüglich der vorhandenen Niederspannungsfreileitung zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich des Netzplanes zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Wasserleitungsverein Grünenbach – Rölefeld – Eiershagen e.V.:

 

Der Stadtrat weist  die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Grünenbach – Rölefeld - Eiershagen e.V. zurück. Bei der vorliegenden Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach handelt es sich um eine Angebotsplanung. Zur gesicherten Erschließung zählt auch die Wasserversorgung. Eine Baugenehmigung kann erst erteilt werden, wenn diese Problematik gelöst ist.

 

Der Vortrag des Wasserleitungsvereines ist kein Hinderungsgrund für die Inkraftsetzung der Ergänzungssatzung. Das auszuweisende Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57, ist bereits von der Grünenbacher Straße her angeschlossen. Sollten die neuen Bauplätze von dort aus nicht versorgt werden können, müssen die Bauherren ggf. auf eigene Kosten die erforderliche Wasserleitung in den öffentlichen Straßen verlegen oder die Investition des Wasserleitungsvereins abwarten.

 

Den Argumenten des Wasserleitungsvereins auf Zerstörung der Dorfstruktur und des Dorfbildes durch Ausweisung von Bauland in Grünenbach wird nachdrücklich widersprochen. Die gesamte Ortslage Grünenbach ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl mit Wohnbaufläche dargestellt und deshalb auch für eine weitere Wohnbebauung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine städtebaulich geordnete Entwicklung, indem neue Baugrundstücke ausschließlich entlang bestehender Erschließungsanlagen ausgewiesen werden. Die Grundstückszuschnitte weisen durchweg dorftypische Größen auf. Die weitere Baulandentwicklung bis 2015 ist nicht absehbar.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Die Kompensationsmaßnahme K1 stellt eine landschaftsökologisch wertvolle Aufwertung am südwestlichen Ortsrand von Grünenbach dar. Diese Maßnahme hat die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde gefunden. Landwirtschaftliche Flächen gehen nur in einer Größenordnung von 1.450 m² verloren. Es verbleibt eine im Zusammenhang zu bewirtschaftende Restfläche in ausreichender Größe. Um keinen Zerschneidungsschaden auszulösen, wurde die Maßnahme entlang bestehender Wirtschaftswege geplant.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass als Alternative zu der Kompensationsmaßnahme K1 auch das einzurichtende städtische Ökokonto in Anspruch genommen werden kann. Dies setzt jedoch die Zustimmung der Eigentümerin voraus.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt den Vorgaben des Oberbergischen Kreises statt. Der Städtebauliche Vertrag wird allerdings erst abgeschlossen, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach im Bereich „Kremberg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 13.08.2008 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Grünenbach in der Fassung der 1. Ergänzung vom 07.08.2002 wird im Bereich „Kremberg“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

S.B. Ute Jung hat ihre Befangenheit erklärt und an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    13.08.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme RWE:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des RWE bezüglich der vorhandenen Niederspannungsfreileitung zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig den Hinweis des Aggerverbandes bezüglich des Netzplanes zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Wasserleitungsverein Grünenbach – Rölefeld – Eiershagen e.V.:

 

Der Stadtrat weist einstimmig die Stellungnahme des Wasserleitungsvereins Grünenbach – Rölefeld - Eiershagen e.V. zurück. Bei der vorliegenden Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach handelt es sich um eine Angebotsplanung. Zur gesicherten Erschließung zählt auch die Wasserversorgung. Eine Baugenehmigung kann erst erteilt werden, wenn diese Problematik gelöst ist.

 

Der Vortrag des Wasserleitungsvereines ist kein Hinderungsgrund für die Inkraftsetzung der Ergänzungssatzung. Das auszuweisende Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57, ist bereits von der Grünenbacher Straße her angeschlossen. Sollten die neuen Bauplätze von dort aus nicht versorgt werden können, müssen die Bauherren ggf. auf eigene Kosten die erforderliche Wasserleitung in den öffentlichen Straßen verlegen oder die Investition des Wasserleitungsvereins abwarten.

 

Den Argumenten des Wasserleitungsvereins auf Zerstörung der Dorfstruktur und des Dorfbildes durch Ausweisung von Bauland in Grünenbach wird nachdrücklich widersprochen. Die gesamte Ortslage Grünenbach ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl mit Wohnbaufläche dargestellt und deshalb auch für eine weitere Wohnbebauung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine städtebaulich geordnete Entwicklung, indem neue Baugrundstücke ausschließlich entlang bestehender Erschließungsanlagen ausgewiesen werden. Die Grundstückszuschnitte weisen durchweg dorftypische Größen auf. Die weitere Baulandentwicklung bis 2015 ist nicht absehbar.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat weist einstimmig die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Die Kompensationsmaßnahme K1 stellt eine landschaftsökologisch wertvolle Aufwertung am südwestlichen Ortsrand von Grünenbach dar. Diese Maßnahme hat die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde gefunden. Landwirtschaftliche Flächen gehen nur in einer Größenordnung von 1.450 m² verloren. Es verbleibt eine im Zusammenhang zu bewirtschaftende Restfläche in ausreichender Größe. Um keinen Zerschneidungsschaden auszulösen, wurde die Maßnahme entlang bestehender Wirtschaftswege geplant.

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass als Alternative zu der Kompensationsmaßnahme K1 auch das einzurichtende städtische Ökokonto in Anspruch genommen werden kann. Dies setzt jedoch die Zustimmung der Eigentümerin voraus.

 

 

Zu 5. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig den Vorgaben des Oberbergischen Kreises statt. Der Städtebauliche Vertrag wird allerdings erst abgeschlossen, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grünenbach im Bereich „Kremberg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 13.08.2008 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Grünenbach in der Fassung der 1. Ergänzung vom 07.08.2002 wird im Bereich „Kremberg“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 17  
Gemeinsamer Antrag vom 05.03.2008 der Firma Giacomini und der Eheleute Margit und Hartmut Lichtinghagen auf Einziehung und anschließender Veräußerung eines Teilstückes der Robert-Bosch-Straße
60/554/2008  
Ö 18  
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Gemarkung Hermesdorf, Flur 19, Flurstück Nr. 47 in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und gleichzeitige Widmung als Gemeindestraße  
60/559/2008  
Ö 19  
Mitwirkungspflicht von Grundstückseigentümern bei der Erhebung von Abwassergebühren; hier: XXV. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Waldbröl vom 10.12.1987
Enthält Anlagen
81/517/2008  
Ö 20  
Gremienbesetzung Aggerverband  
10/547/2008  
Ö 21  
Genehmigung von Niederschriften-öffentlicher Teil - Betriebsausschusses vom 24.04.2008 und 19.06.2008 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport vom 05.05.2008 - Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales vom 23.06.2008 - Ausschusss für Stadtentwicklung und Bauen vom 26.05.2008 - Vergabeausschuss vom 24.06.2008      
Ö 22  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 23     Genehmigung von Niederschriften-nichtöffentlicher Teil - siehe TOP 10      
N 24     Personalangelegenheiten - Übernahme Patrik Lang      
N 25     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung - Deckensanierung - siehe Vergabe-Ausschuss Sitzungsdrucksache Nr. 60/544/2008      
N 26     Genehmigung einer dringlichen Entscheidung - Auftragüberschreitung im Zuge der Ortsentwässerung Krahwinkel      
N 27     Grundstücksangelegenheit; hier: 1. Veräußerung einer Teilfläche der städtischen Parkplatzfläche Friedenstraße und 2. Ankauf des Grundbesitzes Kaiserstraße 70 und 72 in Waldbröl      
N 28     Übernahme einer Ausfallbürgschaft      
N 29     Stundung, Niederschlagung u. Erlass von Forderungen - Vortrag erfolgt in der Sitzung -      
N 30     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 31     Nichtöffentliche Bekanntgaben